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Dieses Urteil bekommt der Hantel-Totschläger aus Jena

Dieses Urteil bekommt der Hantel-Totschläger aus Jena

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Der Hantel-Mörder von Jena-Lobeda auf der Anklagebank. Am 4. Juli hatte er seiner Ex-Freundin so sehr mit einer Hantel in Gesicht geschlagen, dass dieses nicht mehr zu erkennen war. Foto: Matthias Gränzdörfer
  • Landgericht Gera verurteilt Hantel-Totschläger aus Jena zu siebeneinhalb Jahren Haft
  • Nebenklage forderte zehneinhalb Jahre Haft

Sie war seine Traumfrau und musste dennoch sterben: Das Landgericht Gera hat einen 29-Jährigen zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Mindestens zehn Mal habe er mit einer Hantel auf seine Ex-Partnerin eingeprügelt und ihr so das Gesicht zertrümmert, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf am Dienstag bei der Verkündung des Urteils. „De facto war ihr Gesicht nicht mehr erkennbar.“ Die Bluttat am 4. Juli in Jena sei allerdings nicht geplant gewesen. Außerdem ging die Strafkammer auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Wegen Alkoholproblemen wurde eine spätere Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Polizeischüler wegen fehlender charakterlicher Eignung suspendiert

Vor Gericht hatte der ehemalige Polizeischüler, der wegen fehlender charakterlicher Eignung suspendiert worden war, die Beziehung zu der Frau als traumhaft beschrieben. Im Sommer 2015 habe sie für ihn überraschend Schluss gemacht – erst später will er von einer Affäre erfahren haben.

Harmonisches Zusammentreffen eskaliert

Die Trennung und diese Kränkung habe er nicht richtig verarbeitet und „Gewalt- und Hinrichtungsfantasien“ gegen sie und ihren Liebhaber entwickelt, schilderte Tonndorf. Eskaliert sei das Ganze bei einem eigentlich harmonisch begonnenen Treffen ein Jahr nach der Trennung, als die 30-Jährige ihn mit ihrem Ex-Liebhaber verglich. „Rasend vor Wut“ habe er sich auf sie gestürzt, sie mit einer Flasche niedergestreckt und mit einer 7,5 Kilogramm schweren Hantel auf ihren Kopf und Oberkörper eingeprügelt.

Flucht durch einen 8-Meter-Sprung vom Balkon

Richter Tonndorf spracht von einer spontanen Tat, sagte aber auch in Richtung des vollbärtigen Angeklagten, der das Urteil äußerlich regungslos hinnahm: „Sie wussten, was sie taten.“ Von den Schreien des Opfers alarmiert, hatten damals Nachbarn an die Tür geklopft und die Polizei gerufen. Der 29-Jährige habe sich zunächst das Blut von den Händen gewaschen und sei dann durch einen Sprung vom Balkon mehr als acht Meter in die Tiefe geflüchtet.

Nebenklage und Staatsanwaltschaft forderten deutlich mehr Jahre Haft

Auf Totschlag hatten sowohl An- und Nebenklage als auch Verteidigung plädiert – letztere allerdings in einem minderschweren Fall. Staatsanwalt Andreas Petzel sprach von einem „fürchterlichen Verbrechen“ und forderte neun Jahre Haft. Nebenklage-Anwältin Stefanie Biewald betonte, dass der 29-Jährige die Frau nicht nur aus dem Leben gerissen, sondern sie regelrecht vernichtet habe. Sie beantragte eine Strafe von zehneinhalb Jahren. Verteidiger Andreas Bönisch sprach von einer Tat im Affekt und beantragte sechs Jahre und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Das Gericht billigte der Mutter des Opfers Schadenersatz von mehr als 6500 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.