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Unbekannter beschneidet Baby in Asylheim – Eingriff geht schief

Unbekannter beschneidet Baby in Asylheim – Eingriff geht schief

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Der Kinderchirurg Hikmet Ulus hält am Dienstag (17.07.2012) in Köln im OP ein Sklapell in der Hand. Ulus hat bis zu dem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln Beschneidungen durchgeführt. Foto: Oliver Berg dpa/lnw (zu lnw-KORR: "Beschneidungsurteil: Ärzte stoppen Eingriffe - Familien im Dilemma" vom 22.07.2012) [ Rechtehinweis: (c) dpa ] Foto: picture alliance / dpa
  • Notfall nach Beschneidung in Asylunterkunft im Kreis Sonneberg
  • Polizei ermittelt nach Vorfall in Föritztal
  • Bürgerliches Gesetzbuch sieht Sonderregelung vor

Föritztal. 

In einer Asylunterkunft im Landkreis Sonneberg haben Eltern ihren Säugling beschneiden lassen. Dabei kam es zu Komplikationen, sodass ein Notarzt eingeschaltet werden musste. Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall am späten Sonntagabend in Föritztal.

Baby in Föritztal beschnitten – Notarzt und Polizei im Einsatz

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte ein Unbekannter das Baby am Mittag beschnitten – auf Bitte der Eltern. Dabei kam es zu Komplikationen. Am Abend wurde deshalb ein Notarzt nach Föritztal gerufen, der das Kind in ein Krankenhaus einwies. Der Säugling kam in eine Klinik nach Bayern.

Polizei sucht Täter nach Beschneidung in Asylunterkunft

Auch die Polizei wurde eingeschaltet. Die Beamten ermitteln jetzt wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen die Eltern und gegen Unbekannt. Von der Person, die die Beschneidung vorgenommen hat, fehlt offenbar bislang jede Spur.

BGB regelt Beschneidung von Jungen

Weil die Familie aus Libyen kommt, könnte bei den Ermittlungen auch eine gesetzliche Sonderregelung Beachtung finden. Nach Paragraf 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Beschneidungen, die nicht medizinisch erforderlich sind, grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn sie „nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt“ werden. Das Kindeswohl darf dabei nicht gefährdet werden.

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Beschneidung: War der Täter in Föritztal befähigt?

In den ersten sechs Monaten nach der Geburt dürfen Jungen aber auch von Nicht-Medizinern beschnitten werden, wenn die Person von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehen wurde und sie vergleichbar einem Arzt dazu befähigt ist. Ob das in der Asylunterkunft in Föritztal der Fall war, ist aber bislang unklar. (maf)