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Erfurt: Das unternehmen viele gegen glatte Gehwege – doch die wenigsten wissen, dass es verboten ist

Erfurt: Das unternehmen viele gegen glatte Gehwege – doch die wenigsten wissen, dass es verboten ist

Erfurt
Viele Wege in Erfurt sind derzeit vereist. Doch DAS solltest du nicht machen! (Symbolbild) Foto: imago images / rheinmainfoto

Erfurt. 

Das Wetter in Erfurt ist frostig, an vielen Stellen liegt noch Schnee, die Wege sind vereist. Aber Vorsicht!

Viele Anwohner machen einen Fehler beim Versuch, glatte Gehwege sicherer zu machen. Doch DAS ist in Erfurt verboten!

Erfurt: Anwohner wollen vereiste Wege räumen – doch viele machen diesen Fehler

Der Winter hat Erfurt voll erwischt und bleibt und auch in den nächsten Tagen noch in der Landehauptstadt. Schnee und Frost stehen an der Tagesordnung, damit einhergehend auch glatte Fußwege und Straßen: Vorsicht, Rutschgefahr!

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Anlieger, die Grundstücke an öffentlichen Straßen haben, sind dazu aufgefordert, auf den öffentlichen Gehwegen zu räumen oder zu streuen. Viele Erfurter greifen dabei zu Streusalz – doch die Verwendung von Salz und anderen auftauenden Mitteln ist verboten!

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Achtung! Kein Salz streuen – Das ist der Grund

Wie die Stadt Erfurt schreibt: Salz auf Gehwegen könne Bäumen, Pflanzen und Tieren sowie den Wegen selbst Schäden zufügen. Bei Haustieren können sich die Pfoten entzünden, wenn sie länger auf einem Untergrund laufen, der mit Streusalz behandelt worden ist. „Diese Auswirkungen können weitestgehend durch verantwortungsbewusste Verwendung umweltfreundlicher Streumittel vermieden werden. Deshalb ist es besser, die Wege mit Schneeschieber und Besen zu räumen und anschließend nur abstumpfende Streumittel zu verwenden.“

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Abstumpfende Streumittel, das können Mittel sein wie:

  • Blähschiefer
  • feinkörniger Splitt
  • Sand

Streusalz dürfe nur in „klimatischen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei überfrierender Nässe oder Eisregen, sowie auf Treppen und steilen Wegen mit Steigungen von mehr als vier Prozent sind, verwendet werden – und nur, wenn mit abstumpfenden Mitteln die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden kann.“ (fno)