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Weimar: Dieses Lockdown-Urteil zieht jetzt weite Kreise! „Höchst fragwürdige Einzelentscheidung“

Weimar: Dieses Lockdown-Urteil zieht jetzt weite Kreise! „Höchst fragwürdige Einzelentscheidung“

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Das Gebäude des Amtsgerichts Weimar. Hier wurde ein Lockdown-Urteil gesprochen, das weite Kreise zieht. Foto: IMAGO / Steve Bauerschmidt

Weimar. 

DIESES Lockdown-Urteil aus Weimar schlägt hohe Wellen!

Das Amtsgericht Weimar hatte vor einer Woche entschieden, dass das allgemeine Kontaktverbot der Thüringer Corona-Verordnung im Frühjahr 2020 verfassungswidrig sei. Das Gericht hatte das im Rahmen eines Bußgeldverfahrens festgestellt.

Ende April 2020 hatte ein Mann zusammen mit sieben weiteren Personen im Hof eines Wohnhauses in Weimar Geburtstag gefeiert – obwohl eine Zusammenkunft mit nur einer haushaltsfremden Person erlaubt war. Daraufhin hat die Stadt sechs Monate später einen Bußgeldbescheid in Höhe von 200 Euro gegen den Mann verhängt. Verfassungswidrig laut Gericht!

Weimar: Lockdown-Urteil zieht jetzt weite Kreise!

Denn in der Verordnung des Landes fehle eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für eine solche Maßnahme. Außerdem verletzte das Kontaktverbot die Menschenwürde, die in Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert ist. Jetzt muss der Mann das Bußgeld nicht zahlen – vorerst zumindest. Jetzt zieht dieses Urteil weite Kreise, denn: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil aus Weimar als „höchst fragwürdige Einzelentscheidung“ bezeichnet.

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Das ist die Stadt Weimar:

  • älteste Aufzeichnungen über Weimar reichen bis 899 zurück
  • „Weimar“ bedeutet ursprünglich „Heiligtumsee“
  • mit rund 65.000 Einwohnern (Stand 2019) die viertgrößte Stadt Thüringens
  • bekannt für das kulturelle Erbe und die Epoche der Weimarer Klassik; Standort des Goethe- und Schillerdenkmals, des Goethe- und Schiller-Museums sowie des Bauhaus-Museums mit Werken von Walter Gropius
  • Oberbürgermeister ist Peter Kleine (parteilos)

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Auf dieses hatten sich am Wochenende auch Querdenker aus München berufen, die eine Demonstration mit 1.000 Teilnehmern anmelden wollten. Die zuständige Ordnungsbehörde hatte verlangt, die Teilnehmerzahl auf 200 zu beschränken – die Gegner der Corona-Verordnung sind dann mit einem Eilantrag vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gezogen und haben sich auf das Weimarer Urteil berufen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Weimar-Urteil „höchst fragwürdige Einzenentscheidung“

Am Sonntag ist der Eilantrag nicht nur abgewiesen worden, sondern das Urteil aus Weimar auch als „höchst fragwürdige Einzelentscheidung“ bezeichnet worden. Das Amtsgericht maße sich mit seiner Einschätzung der epidemiologischen Lage eine Sachkunde an, die ihm nicht zukomme. Das Urteil stehe im Widerspruch zur überwiegenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte.

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Übrigens hat die Staatsanwaltschaft Erfurt inzwischen Rechtsbeschwerde gegen das Weimarer Urteil eingelegt. Laut Antrag soll es an die höhere Instanz verwiesen werden. Eine Entscheidung steht noch aus. (mg)

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Der Petersberg in Erfurt wird gerade komplett neugestaltet – und für den ein oder anderen bald vielleicht gar nicht mehr wiederzuerkennen sein. Für die Bundesgartenschau werden nicht nur neue Gebäude gebaut, das Gelände wird auch großflächig neu bepflanzt. Dafür hat die Stadt Erfurt nun ein großzügiges Geschenk aus dem Fernen Osten erhalten. Hier erfährst du alle Details!