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Weihnachten in Thüringen: DIESE Corona-Regeln gelten im Freistaat!

Weihnachten in Thüringen: DIESE Corona-Regeln gelten im Freistaat!

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© IMAGO / Christian Ohde

Vektor, Totimpfung, mRNA? Diese Impfstoff-Arten gibt es

Diese Impfstoff-Arten gibt es und so funktionieren sie.

  • Auch über die Weihnachtsfeiertage gilt in Thüringen ein Teil-Lockdown
  • Weihnachtsfeiern im kleinen Kreis bleiben aber auch für Ungeimpfte möglich
  • Für Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr
  • Ab einer Inzidenz von 1.500 in einer Region müssen Kneipen und Restaurants schließen

Erfurt. 

Die Corona-Regeln in Thüringen sind – gelinde gesagt – ziemlich komplex geworden. Auch über die Weihnachts-Feiertage müssen sich die Thüringer durch einen ziemlich dicken Regelkomplex durchkämpfen.

So viel vorweg: Auch an Weihnachten gibt es in Thüringen einen gewissen Teil-Lockdown. Besonders Ungeimpfte müssen sich auf enorme Einschränkungen einstellen.

Was darfst du und was darfst du nicht über Weihnachten in Thüringen? Wir haben für dich Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Videoschalte statt Familienessen – oder sind private Feiern an Weihnachten erlaubt?

Das kommt darauf an. Geimpfte und Genesene können sich ohne Einschränkungen treffen. Doch sobald eine Person dabei ist, die keinen Immunschutz gegen das Coronavirus hat, greifen strenge Kontaktbeschränkungen.

Dann sind Treffen nur noch mit Mitgliedern des eigenen Haushaltes und mit bis zu zwei Menschen aus einem weiteren Haushalt erlaubt. Ob und wie das kontrolliert werden kann, ist bislang unklar. Empfohlen werden nicht mehr als zehn Personen.

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Corona in Thüringen (Stand 23. Dezember):

  • Sieben-Tage-Inzidenz: 726,7
  • Verstorbene: 5.697
  • Genesene: 221.770
  • Patienten auf Intensivstationen: 25

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Soll die private Party etwas größer werden und hat Veranstaltungscharakter, dann gilt in geschlossenen Räumen 2G – Zutritt sollen also nur Geimpfte und Genesene haben. Die Teilnehmerzahl ist auf 50 begrenzt, unter freiem Himmel sind 100 Teilnehmer möglich. In sogenannten Hotspot-Regionen mit Inzidenzen oberhalb der 1.000er und 1.500er Marke sind weniger Teilnehmer erlaubt.

Können die Thüringer an Heiligabend in die Kirche gehen?

Ja, das sollte klappen. Bei religiösen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt 3G, Zutritt haben also Geimpfte, Genesene und Menschen mit negativem Testnachweis. Darüber hinaus können die Kirchgemeinden aber noch weitere Regeln festlegen.

Weihnachtsspeck gleich wieder im Fitnessstudio abtrainieren – ist das möglich?

Ja, Sport in geschlossenen Räumen, also auch in Fitnessstudios, ist unter 2G-plus-Bedingungen möglich. Bedeutet: Nur geimpfte und genesene Menschen haben Zutritt, sofern sie noch einen negativen Corona-Test vorzeigen. Doch es gibt Ausnahmen: Wer schon seine Booster-Impfung erhalten hat, oder bei wem die zweite Impfung oder die Genesung nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt, ist von der Testpflicht befreit. Die Booster-Impfung muss wenigstens 14 Tage zurückliegen.

Gibt es eine Ausgangsbeschränkung?

Ja, aber nur für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind. Sie gilt von 22 bis 5 Uhr. Ausnahmen gibt es unter anderem bei Notfällen oder für eine Runde mit dem Hund.

Nach der Familienfeier noch ein Kneipenbesuch?

In Hotspotregionen mit einer Inzidenz von mehr als 1.500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche muss die Gastronomie schließen. Ansonsten gilt eine Sperrstunde: ab 22 Uhr ist Schluss.

Außerdem dürfen nur Geimpfte und Genesene in die Restaurants und Kneipen, die als Gaststätten geführt werden, rein. Clubs, Bars und Diskotheken dürfen gar nicht erst öffnen.

Nach Weihnachten kommt Silvester, welche Regeln gelten dann?

Vom Abbrennen von Feuerwerk oder Böllern wird dringend abgeraten. Damit sollen auch die überlasteten Krankenhäuser nicht noch zusätzlich beansprucht werden. Der Verkauf von pyrotechnischem Material ist vor Silvester verboten.

Auch das Abbrennen an bestimmten Orten des öffentlichen Raumes ist nicht gestattet und Veranstaltungen sind dort – auch unter freiem Himmel – verboten. Ausnahmen gibt es für Kleinstfeuerwerk – also Wunderkerzen und ähnliches, das ganzjährig abgebrannt werden darf.

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Ab dem 28. Dezember werden die Kontaktbeschränkungen in Thüringen noch einmal verschärft. Dann sind davon wirklich alle betroffen. Ungeimpfte, Geimpfte und Genesene.

Gesundheitsministerin Heike Werner hat das am Mittwoch angekündigt. Welche Regeln dann im Freistaat gelten, kannst du HIER nachlesen! (dpa)