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Wohngeld: Staat will massiv unterstützen – wie komme ich ans Geld?

Wohngeld: Staat will massiv unterstützen – wie komme ich ans Geld?

Wohngeld Reform
© IMAGO / Lobeca

Scholz kündigt Entlastungen im Volumen von 65 Milliarden Euro an

Strompreisbremse, Steuerentlastungen, Bürgergeld, höheres Kindergeld: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat in Berlin das dritte Entlastungspaket des Bundesregierung vorgestellt.

Angesichts der steigenden Preise für Strom und Gas sind immer mehr Bürgerinnen und Bürger auf Wohngeld angewiesen. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung, die auf Antrag gewährt wird.

Viele können sich hier vor allem über den zusätzlichen Heizkostenzuschuss freuen, der von der Ampel angekündigt wurde! Aber wie kriegt man Wohngeld und wo kann man Wohngeld beantragen? Alle Infos dazu hier!

Wohngeld: Neuer Zuschuss sorgt für ordentliches Plus – Wie komme ich daran?

Wohngeld-Bezieher kommen durch das neue Entlastungspaket der Ampel ordentlich auf ihre Kosten. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 415 Euro (Single) bzw. 540 Euro (Zwei-Personen-Haushalt) sowie 100 Euro mehr für jede weitere Person im Haushalt. Zudem soll der Kreis der Berechtigten von derzeit 700.000 auf zwei Millionen Menschen wachsen.

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Um Wohngeld zu erhalten, muss dieses erst beim zuständigen Wohngeldamt beantragt werden. Der Antrag kann HIER heruntergeladen und nach Terminvereinbarung beim Amt abgegeben werden. Manche Wohngeldstellen haben durch die Corona-Schutzmaßnahmen sogar einen Online-Service eingerichtet. Dieser prüft die Angaben auf Vollständigkeit, beantwortet Fragen und klärt über Rechte und Pflichten auf.

Wohngeld: Wann kommt das Geld?

Grundsätzlich wird Wohngeld ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde. Das heißt: Wenn der amtliche Antrag mit allen notwendigen Nachweisen und Unterlagen (Mietvertrag, Personalausweis, Einkommensnachweise) eingereicht wurde. Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

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Sogar rückwirkend kann Wohngeld in einigen Fällen beantragt werden. Zum Beispiel, wenn die Miete sich um mehr als 15 Prozent erhöht. Oder auch, wenn Leistungen wie BAföG oder Hartz IV abgelehnt oder aufgehoben wurden.