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Bußgeld: Grill-Saison startet – doch DIESER Fehler kann dich bis zu 5.000 Euro kosten!

Mal eben schnell den Griff anwerfen? Achtung, Bußgeld-Alarm! Dieser Fehler kann dich bis zu 5.000 Euro kosten.

© picture alliance/dpa

Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Wenn die Temperaturen steigen, wird für die Grillsaison eingeheizt! Doch dürfen Mieter in ihren Wohnungen überhaupt grillen? Die Antwort gibt es in diesem Video.

Das Wetter wird langsam frühlingshaft und viele Menschen leiten die Grillsaison ein. Schon am ersten Mai-Wochenende lockte der Geruch von Bratwürstchen und Grillgemüse aus vielen Gärten. Aber Achtung: Wer diese Regel nicht befolgt, muss mit einem heftigen Bußgeld rechnen, dass den Spaß am Grillen ein für alle Mal verderben könnte.

Wer keinen eigenen Garten oder Balkon hat, auf dem das Grillen möglich ist, weicht oft auf öffentliche Flächen aus. Schließlich ist hier nicht nur mehr Platz für das Grillfest, sondern man kann es direkt mit einem Tag am See oder im Park koppeln. Wer dabei allerdings nicht aufpasst, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Bußgeld: Achtung vor diesem Fehler beim Grillen

Denn auch, wenn ein Park zum Verweilen einlädt und wie der perfekte Platz zum Grillen erscheint, ist es längst nicht überall erlaubt, diesen auch anzuschmeißen. Wer in einem Park losgrillt, riskiert mindestens ein kleines Verwarngeld. Mancherorts drohen sogar Bußgelder von bis zu 5.000 Euro!

Generell legen die Städte und Gemeinden fest, wo das Grillen erlaubt ist – und wo nicht. Als Faustregel gilt allerdings, dass es erst einmal verboten ist, in Parks oder Waldgebieten den Grill anzuschmeißen. Nur an Stellen, wo es explizit erlaubt ist zu Grillen, riskierst du kein Bußgeld.

In Stadtparks gibt es zum Grillen meist ausgewiesene Grünflächen und in Waldcamps oft Feuerstellen, die du zum Grillen nutzen kannst. Einfach so drauf losgrillen solltest du also nicht, wenn du kein Bußgeld bezahlen willst. Manche Städte handhaben die Regelungen allerdings lockerer, als andere: In Hannover kann es beispielsweise durchaus erlaubt sein, den Grill in Parks oder Grünanlagen anzuschmeißen, berichtet der „Focus“.

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Unerlaubtes Grillen kostet bis zu 5.000 Euro

Die Regelungen zum Grillen finden sich bei vielen Städten und Gemeinden in den Grünanlagensatzungen oder Landschaftsschutzverordnungen. In der Regel kostet ein Verstoß dich ein kleineres Verwarngeld von 5 bis 30 Euro. Doch auch höhere Strafen, wie Bußgelder von bis zu 5.000 Euro sind möglich! Wenn besondere Umstände vorliegen, wie zum Beispiel erhöhte Brandgefahr wegen Trockenheit, kann es sogar noch teurer für dich werden.


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Also: Wenn du planst, den Grill in Parks oder Grünflächen anzuschmeißen, und kein Bußgeld riskieren möchtest, solltest du dich vorher über die geltenden Regeln informieren.