Erst der Dämpfer bei der Bundestagswahl, jetzt auch noch in Karlsruhe: Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat mit gleich zwei Klagen vor dem Verfassungsgericht Schiffbruch erlitten. Doch die Partei will nicht aufgeben.
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BSW scheitert mit Klagen gegen Wahlrecht
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat vor dem Bundesverfassungsgericht zwei Klagen gegen Teile des Bundeswahlrechts eingereicht. Beide Klagen wurden jedoch als unzulässig abgelehnt. Das Gericht in Karlsruhe erklärte, dass das BSW „die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit nicht hinreichend substantiiert begründet“ habe.
Die Partei argumentierte, dass es an einem rechtlichen Einspruchsrecht fehle, falls die Fünf-Prozent-Hürde knapp verfehlt werde. Bei der Bundestagswahl im Februar erreichte das BSW 4,98 Prozent und scheiterte somit knapp am Einzug ins Parlament. Es fehlten lediglich 9.500 Stimmen.
Das BSW richtete seine Kritik auch gegen die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel. Beide Klagen begründete die Partei mit einem Verstoß gegen ihr Recht auf Chancengleichheit. Das Gericht sah jedoch keine rechtliche Grundlage für die Vorwürfe und verwarf die Argumentationen als nicht nachvollziehbar.
Bundesverfassungsgericht weist Wagenknecht-Forderungen zurück
Mit ihrer Klage forderte das BSW, dass der Bundestag eine gesetzliche Möglichkeit zur Nachzählung der Stimmen einführt, wenn die Sperrklausel knapp verfehlt wird. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jedoch, dass das BSW lediglich eine angebliche Pflicht des Bundestages behaupte, ohne diese überzeugend zu belegen. Die Richter betonten, dass keine Grundlage für eine solche Handlungspflicht existiere.
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Auch die Einwände des BSW zur Parteienreihenfolge auf den Wahlzetteln wiesen die Richter zurück. Sie erklärten, dass die bisherigen Regelungen den geltenden Gesetzen entsprächen. Die Forderung des BSW, eine bevorzugte Reihenfolge zu erhalten, kritisierte das Gericht scharf. Eine solche Sonderbehandlung zugunsten des BSW sei mit dem Prinzip der Chancengleichheit nicht vereinbar und daher „unverständlich“. Trotz dieser Niederlage bleibt das Bündnis Sahra Wagenknecht weiterhin im Fokus der politischen Debatte.
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