Menschen, die Kinder erzogen und betreut haben und deshalb lange in Teilzeit oder überhaupt nicht gearbeitet haben, leiden später öfter unter Altersarmut als Vollberufstätige. Meistens sind das noch immer Frauen.
Um ihr Risiko etwas abzudämpfen, gibt es die Mütterrente, über deren Erhöhung die Bundesregierung nun streitet.
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Millionen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten nämlich weniger Rente als jüngere Mütter. Diese Ungleichbehandlung besteht trotz ähnlicher Erziehungsleistungen. Die geplante Mütterrente III soll diese Gerechtigkeitslücke schließen. Doch die Umsetzung verzögert sich. Frühestens 2028 könnte sie laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) wirksam werden.
Gleiche Kinder, ungleiche Rente – wie kann das sein?
Rente an sich ist eigentlich ein Lieblingsthema von CDU und SPD. Nicht verwunderlich – beide Parteien punkten vor allem in der Wählerschaft über 60. Eigentlich sollte es also kein Problem für Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) werden, seine Regierung für die Besserstellung der Mütterrente zu begeistern.
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Im Koalitionsvertrag steht: „Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder.“ Diese Aussage zeigt klar die politische Absicht. Dennoch enthält der Bundeshaushalt 2025 keine Mittel dafür. Durch den demografischen Wandel, also die große Übermenge an älteren Menschen und den Mangel an jüngeren, ist das Rentensystem ohnehin schon überbelastet.
Die Ausweitung der Mütterrente auf drei Rentenpunkte pro Kind kostet nach Schätzungen der Rentenversicherung 4–5 Milliarden Euro jährlich. Ökonominnen wie Veronika Grimm und Monika Schnitzer äußerten sich bereits skeptisch. Sie halten die Maßnahme für ein teures Wahlgeschenk auf Kosten der Sozialkassen.
Friedrich Heinemann vom ZEW nennt die Mütterrente eine „völlig ungezielte Maßnahme zulasten der Steuerzahler“. Auch der SoVD (Sozialverband Deutschland) fordert eine gerechte Finanzierung über den Bundeshaushalt. Die Rentenversicherung mahnt derweil zur Geduld.
Bleibt die Mütterrente ein politisches Versprechen?
Die Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart, sondern eine rentenrechtliche Besserstellung für Erziehungszeiten. Sie wurde 2014 eingeführt und 2019 durch die Mütterrente II erweitert. Aktuell erhalten Eltern für Kinder vor 1992 nur 2,5 Rentenpunkte – für später geborene Kinder drei Punkte.
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