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Urlaub anders als gebucht? SO kriegst du dein Geld zurück

Wer im Urlaub Mängel entdeckt, kann unter Umständen eine Preisminderung bekommen. In welchen Fällen das möglich ist, liest du hier.

© IMAGO / osnapix, IMAGO / Fotostand; Collage: DER WESTEN

Urlaub für wenig Geld: Das sind die zehn günstigsten Reiseziele Europas

Urlaub kann teuer sein. Aber es geht auch anders. Wir verraten die zehn günstigsten Reiseziele in Europa.

Urlaub gefällig? Dann nichts wie los. Das denken sich wohl viele Reise-Liebhaber – gerade im Sommer. Sie suchen sich einen Ort und eine Unterkunft aus und freuen sich auf eine entspannte Zeit.

Doch es kommt immer wieder zu bitteren Enttäuschungen im Urlaub. Beispielsweise, weil das Hotel nicht den erwarteten Standards entspricht, Bauarbeiten in der Umgebung für Lärm sorgen oder das Essen nicht schmeckt. Wusstest du, dass bei vielen Reisemängeln eine Preisminderung winkt?

Urlaub enttäuscht? Diese Kriterien gelten

Damit du ein Anrecht darauf hast, müssen bestimmte Kriterien erfüllt – oder eben nicht erfüllt – werden, wie die „ING“ berichtet. Du bekommst dein Geld nur dann zurück, wenn die Reiseleistung deutlich von der Vereinbarung abweicht.

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Der Mangel im Urlaub muss jedoch objektiv erkennbar sein – persönliche Empfindungen allein genügen nicht. Der Reiseveranstalter muss zudem die Gelegenheit bekommen, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben – meist innerhalb eines Tages. Passiert das nicht, kannst du tätig werden und eine Preisminderung fordern. Dafür solltest du die Reisemängel möglichst genau beschreiben und alles dokumentieren.

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So viel Geld kannst du zurückbekommen

Wie hoch sie ausfällt, hängt davon ab, wie stark du durch den Mangel beeinträchtigt bist. Laut der Frankfurter Tabelle sind diese Minderungsbeträge möglich:

Mängel bei der Unterkunft

  • Falsche Zimmerkategorie: zehn bis fünfundzwanzig Prozent Minderung
  • Fehlender, zugesicherter Meerblick: fünf bis zehn Prozent Minderung
  • Lärmbelästigung (tagsüber oder nachts): fünf bis fünfundzwanzig Prozent Minderung
  • Ungeziefer im Zimmer: zehn bis fünfzig Prozent Minderung

Mängel bei Verpflegung

  • Essen ungenießbar: zwanzig bis dreißig Prozent Minderung möglich
  • Wenig Abwechslung oder geringe Auswahl am Buffet: fünf bis zehn Prozent Minderung
  • Verdorbene Lebensmittel: zwanzig bis vierzig Prozent Minderung

Transport-Probleme

  • Flug verspätet (abhängig von der Dauer): fünf bis zwanzig Prozent Minderung
  • Transfer zum Hotel fehlt: zehn bis fünfundzwanzig Prozent Minderung
  • Shuttleservice funktioniert nicht: fünf bis fünfzehn Prozent Minderung

Übrigens: Auch bei Problemen am Pool kannst du eine Preisminderung bekommen. Die gesamte Liste findest du hier.

Das solltest du wissen

Der Veranstalter muss dir die Preisminderung nach Angaben des ADAC auszahlen – einen Gutschein für einen zukünftigen Urlaub musst du nicht annehmen.


Hier mehr lesen:


Wenn er trotz Frist und Mahnung nicht zahlt, kannst du rechtlich mit einem Mahnbescheid gegen ihn vorgehen.