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Erfurt: Mann betäubt Frauen und missbraucht sie – jetzt wird das Gerichtsurteil gekippt

Erfurt: Mann betäubt Frauen und missbraucht sie – jetzt wird das Gerichtsurteil gekippt

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Foto: picture alliance/dpa | Michael Reichel

Erfurt. 

Ein Mann soll sich an betäubten Frauen vergangen und das Geschehen gefilmt haben. Jetzt steht er in Erfurt vor Gericht – zum wiederholten Mal.

Der Grund dafür: Der Bundesgerichtshof hat seine Verurteilung zu neun Jahren Haft mit späterer Sicherungsverwahrung teilweise aufgehoben – wegen eines Formfehlers in Erfurt.

Erfurt: Gerichtsurteil gekippt – das steckt dahinter

Der war am Erfurter Landgericht bei einer nicht öffentlichen Zeugenvernehmung passiert, wie aus dem am Montag veröffentlichten Beschluss der obersten Strafrichter des BGH hervorgeht. (Az. 2 StR 188/20)

Der beim Urteil im Oktober 2019 57-jährige Mann hatte gestanden, zwei Ex-Partnerinnen und die jugendliche Freundin seines Sohnes im bewusstlosen Zustand missbraucht zu haben. Die ersten Taten ereigneten sich schon zwischen 2001 und 2004.

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Der vorbestrafte Mann war bei Ermittlungen zu einem alten Mordfall ins Visier geraten, bei einer Durchsuchung wurden dann die Videokassetten gefunden.

Der Vorsitzende hatte für die Vernehmung einer Zeugin per Anordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Korrekterweise hätte es dafür einen öffentlich verkündeten Gerichtsbeschluss gebraucht.

Daher muss der Fall in Erfurt zum Teil neu verhandelt werden. In anderen Punkten hatte die Revision des Angeklagten keinen Erfolg. Der BGH weist das Landgericht aber darauf hin, dass bei der Bemessung der Einzelstrafen die Sicherungsverwahrung hätte berücksichtigt werden müssen. (dpa)