Es ist das zweite Ostern, das wir in Zeiten der Corona-Pandemie verbringen. Das bedeutet: Weder in Thüringen noch anderswo in Deutschland läuft es so, wie wir es von früher gewohnt sind.
Was an Ostern in Thüringen trotz Corona erlaubt ist, und was nicht, erfährst du hier.
Ostern in Thüringen läuft erneut völlig anders
Von Karfreitag bis Ostermontag dürfen sich zwei Haushalte mit insgesamt maximal fünf Personen treffen, zum Haushalt gehörende Kinder unter 14 Jahren werden hier nicht eingerechnet.
Vor und nach Ostern bleibt es bei der bereits jetzt geltenden Regelung, dass sich Angehörige eines Haushalts maximal mit einer weiteren Person treffen dürfen, Kinder auch hier nicht eingerechnet.
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Wer allerdings mit seiner Familie zu einem Gottesdienst gehen möchte, der wird enttäuscht werden. Zwar sind Präsenz-Gottesdienste möglich, aber nur unter bestimmten Auflagen.
Gottesdienste im Livestream verfolgen
Wer darauf keine Lust hat, der kann sich Live-Übertragungen im Internet und Fernsehgottesdienste anschauen. So wird die Feier der Osternacht im Erfurter Mariendom vom MDR live im Internet gestreamt (3. April, 21.30 Uhr).
Außerdem kann es zu Ausgangssperren in bestimmten Landkreisen kommen. So hat der Saale-Orla-Kreis bereits angekündigt, dass die Menschen dort auch über Ostern und noch bis zum 11. April nachts zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nur aus triftigem Grund ihr Haus oder ihre Wohnung verlassen dürfen.
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Osterfeuer verboten
Und wer sich bereits auf ein Osterfeuer gefreut hat, der muss sich von dem gemütlichen Lagerfeuer-Gedanken verabschieden.
Denn Osterfeuer fallen unter das Verbot von Veranstaltungen und Zusammenkünften im öffentlichen Raum. (fb/dpa)