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Prostituierte nach Überfall fast gestorben: War es kein Mordversuch?

Prostituierte nach Überfall fast gestorben: War es kein Mordversuch?

Prostituierte in einem Bordell
Foto: dpa
  • Prozess um versuchten Mord an einer Prostituierten in Gotha neu aufgerollt
  • Verteidiger der vier Angeklagten sahen keine Gründe für den Vorwurf
  • In zwei Fällen halten sie ihre Mandanten sogar für unschuldig

Im wieder aufgerollten Prozess um einen versuchten Mord an einer Prostituierten haben die Anwälte der vier Angeklagten plädiert: Vor dem Landgericht Erfurt forderten sie am Donnerstag Freisprüche und bis zu sechs Jahre Haft für ihre Mandanten wegen schweren Raubs. Die Gründe für den von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen versuchten Mord sahen die Verteidiger nicht gegeben.

Prostituierte in Gothaer Wohnung überfallen und ausgeraubt

Die Männer sollen der Anklage zufolge im Juni 2014 zur Wohnung der Prostituierten in Gotha gefahren sein. Ihr Plan sei gewesen, die Frau auszurauben. Einer der Männer soll sich als Freier ausgegeben und über ein Fenster den anderen Zugang zu den Räumen verschafft haben. Dann sollen sie die Frau geschlagen und weiter misshandelt haben. Dabei hätten sie sie so schwer verletzt, dass sie das Bewusstsein verlor. Schließlich sollen die Männer ihr Opfer gefesselt zurückgelassen und Schmuck und Geld in Höhe mehrerer Hundert Euro mitgenommen haben.

Freisprüche für zwei Beschuldigte gefordert

Für zwei der Angeklagten beantragten die Verteidiger Freisprüche. In der Begründung ging es unter anderem darum, dass es Zweifel gebe, ob einer der beiden überhaupt in der Wohnung gewesen sei. Für die anderen zwei Angeklagten beantragten die Anwälte sechs Jahre sowie drei Jahre und sechs Monate Haft wegen schweren Raubs. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer zuvor zwischen neun Jahren und zehneinhalb Jahren Haft gefordert.

Bundesgerichtshof kassierte letztes Urteil

Die Männer waren in der Sache bereits im März 2016 zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil allerdings kassiert und zur Neuverhandlung nach Erfurt zurückgegeben. Die BGH-Richter sahen die im früheren Urteil vorgebrachten Mordmerkmale nicht nachvollziehbar begründet. Ein Urteil im neuen Prozess wird am Freitag erwartet.