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Erfurt: Schlappe für Lieferando & Co.! Das müssen Lieferdienste für ihre Mitarbeiter tun

Erfurt: Schlappe für Lieferando & Co.! Das müssen Lieferdienste für ihre Mitarbeiter tun

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Gute Nachrichten für alle Lieferfahrer bei Lieferando und Co.: Diese Sachen muss dein Arbeitgeber dir jetzt geben! (Archivbild) Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Willnow

Erfurt. 

Gute Nachrichten für alle Fahrradkuriere in Erfurt und andernorts!

Denn wer Pizza, Pasta und Co. mit dem Fahrrad in Erfurt oder woanders ausliefert, kann jetzt DAS von seinem Arbeitgeber verlangen.

Erfurt: Fahrer müssen nicht mehr mit eigenen Sachen arbeiten

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden: Essenslieferdienste müssen ihren Fahrradkurieren grundsätzlich ein Fahrrad oder Handy zur Verfügung stellen!

Zwar seien Ausnahmen möglich, diese müssten allerdings auch vertraglich geregelt sein – stünden diese Ausnahmen auch in den AGBs, müssen Kuriere eine finanzielle Entschädigung bekommen, wie es am Mittwoch in Erfurt hieß. Eine ganz schöne Schlappe für Lieferando & Co.

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Bereits im März hatte ein Fahrradlieferant geklagt: Jeden Tag hatte dieser während seinen Schichten mit eigenem Handy und Fahrrad gearbeitet. Pro Arbeitsstunde standen dem Mann dabei 25 Cent für mögliche Reperaturen zu. So weit, so gut! Im Falle einer Reparatur konnte er allerdings nur zu bestimmten Werkstätten fahren – ein Unding in den Augen des Klägers.

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Das Landesarbeitsgericht in Hessen sah das auch so: Der Lieferdienst werde durch vertragliche Regelungen von Anschaffungs- und Betriebskosten entlastet – alle Risiken für Verschleiß und Reparaturen liegen dabei ganz beim Fahrer. Ein angemessener Ausgleich sei nicht gegeben. Denn: Der Fahrer kann sich die Werkstatt nicht frei aussuchen.

Eine Entschädigung für das Nutzen des privaten Handys gab es überhaupt nicht. Aus den Gründen stehen dem Fahrer Handy und Fahrrad vom Arbeitgeber zu – genau dieser Erklärung folgte am Mittwoch auch das Bundesarbeitsgericht Erfurt in seiner Entscheidung.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten freut sich über das Urteil: Bisher hätten viele Kuriere ihr eigenes Fahrrad und Handy für die Auslieferung nutzen müssen und dafür nur eine Verschleißpauschale als Gutschein bekommen, hieß es.

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Arbeitgeber hätten so die Kosten für Arbeitsmittel auf ihre Beschäftigten umgelegt und den Stundenlohn von zehn bis elf Euro unterlaufen. Das sei durch das Erfurter Urteil endlich vom Tisch.(jko/dpa)