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Anger in Erfurt: Mann ersticht 28-Jährigen – jetzt ist das Urteil gefallen

Im Oktober 2021 starb ein 28-Jähriger, weil er von einem Mann am Erfurter Anger erstochen wurde. Jetzt ist das Urteil in dem Prozess gefallen.

Richterhammer
© IMAGO / U. J. Alexander

Mord oder Totschlag?

Das ist der juristische Unterschied

Im Oktober 2021 hat ein 36-jähriger Mann einen 28-Jährigen mitten auf dem Anger in Erfurt mit einem Messer ins Bein gestochen.

Das Opfer ist in der Folge im Krankenhaus gestorben. Der 36-Jährige musste deshalb vor Gericht und sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Jetzt ist das Urteil im Prozess um die Messerstecherei am Anger in Erfurt gefallen.

Anger in Erfurt: Muss der 36-Jährige in den Knast?

Der Angeklagte ist am Freitag (21. Oktober) freigesprochen worden. Das Ergebnis einer „mühseligen, aufwendigen Beweisaufnahme“ habe „eindeutig gezeigt“: Der 36-Jährige sei angegriffen worden und habe in Notwehr gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag zum Urteil des Erfurter Landgerichts. Der Mann war wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt worden. Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten letztlich jedoch einen Freispruch wegen Notwehr gegen den Angeklagten gefordert.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Streit nicht gesucht hatte. Die Auseinandersetzung, zu der es gekommen war, sei von dem 28-Jährigen gestartet worden. Er habe den Angeklagten nachweislich geschlagen, in den Schwitzkasten genommen und beleidigt. Dieser habe dagegen gehalten, „sich das nicht gefallen lassen –das muss er auch nicht“, sagte der Richter.

Angeklagter wollte weitere Angriffe am Erfurter Anger abwehren

Er habe dann, so sah es die Kammer als erwiesen an, ein Taschenmesser rausgeholt, aufgeklappt und gezeigt – „um weitere Angriffe von sich abzuwehren“. Letztlich habe er im Rahmen der weiteren Auseinandersetzung zweimal schnell hintereinander in die Innenseite des linken Oberschenkels des Opfers gestochen. Nach den Stichen war der verletzte junge Mann in Richtung eines Parkhauses weggelaufen, wo er zusammengebrochen war.


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Dass der 28-Jährige noch in der Nacht im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlag, sei „ein trauriger und bedauerlicher und nicht dem Vorsatz geschuldeter Umstand“, sagte der Richter. Der Vorfall mitten in der Fußgängerzone der Landeshauptstadt fand im Oktober 2021 statt (wir berichteten). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jko)