Veröffentlicht inErfurt

Erfurt: Mann (30) fackelt mehrere Polizei-Autos ab! So lange muss er dafür in den Knast

Ein Mann hat in Erfurt mehrere nagelneue Polizei-Autos abgefackelt. Jetzt steht seine Strafe fest.

Erfurt
© IMAGO / Panthermedia

Gewahrsam? Festnahme?

Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Der Fall hatte vor etwa neun Jahren hohe Wellen geschlagen. Im September 2013 hatte ein Mann (30) in einem Erfurter Autohaus 15 nagelneue und noch nicht ausgelieferte Polizeiautos in Flammen aufgehen lassen.

Jetzt wurde er dafür vor einem Gericht in Erfurt verurteilt.

Erfurt: Brandstifter zu Haftstrafe verurteilt

Der Mann hatte seine Tat – zunächst vor einem Zellengenossen und dann vor dem Gericht – zugegeben. Der Brand mit einem Gesamtschaden von 750.000 Euro hatte damals für große Aufregung bei der Polizei und in der Politik gesorgt. Lange Zeit wurde erfolglos nach Tätern gefahndet. „Die Ermittlungen waren eigentlich im Sande verlaufen“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. „Ohne ihr Geständnis wären wir hier nicht zu einer Strafe gekommen.“

Ob er die Wagen, wie die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf, mit einem Mittäter ansteckte, hätte im Laufe des Prozesses nicht final geklärt werden können, hieß es. Auch die Motivation des Angeklagten sei weiter „nicht so ganz klar“. Zu Prozessbeginn hatte er angegeben, dass er einer Frau imponieren wollte. Es handle sich nicht – wie teilweise in den Jahren seit der Tat spekuliert – um eine politische Tat. „Auf jeden Fall wollten sie jemanden beeindrucken. Entweder ihre Freundin oder Gesinnungsgenossen“, sagte der Richter.


Mehr News:


Der 30-Jährigen wurde am Mittwoch zu insgesamt sieben Jahren Haftstrafe verurteilt. Trotz „irritierender Widersprüche“ in den Schilderungen des geständigen Angeklagten sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich der Mann der Brandstiftung strafbar gemacht hatte, sagte der Vorsitzende Richter bei der Verkündung. Das Strafmaß setzt sich mit einer Vorverurteilung von fünf Jahren und sechs Monaten Haft aus einer vorherigen Tat zusammen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)