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Höffner in Erfurt: Kundin kauft Küche, dann nimmt das Drama seinen Lauf

Die Verbraucherzentrale Thüringen verteilte jüngst eine Schelle an Höffner. Der Grund findet Ursprung in der Erfurter Filiale.

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Höffner hat jüngst eine Schelle bekommen – und das von der Verbraucherzentrale in Thüringen. Das Drama hat in der Erfurter Filiale seinen Anfang gefunden…

Denn genau dann, als eine Frau die vermeintlich perfekte Küche im Höffner in Erfurt gefunden zu haben schien. Doch als das gute Stück zu Hause war, folgte schnell der Frust. Was hinter der Schelle an den Möbelriesen steckt, erfährst du hier.

Höffner in Erfurt: Kundin stellt Defekt an Küche fest

Küchen sind keine Investition, die man jeden Tag macht – deshalb gestaltet sich die Suche nach DER perfekten Küchenzeile oft als schwierig. Umso erfreulicher, wenn man endlich gefunden hat, was einem gefällt. So erging es auch einer Kundin der Höffner-Filiale in Erfurt. Doch damit nahm das Drama seinen Lauf.

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Zuhause stellte die stolze Küchenbesitzerin jedoch einen Defekt an dem erst kürzlich erworbenen Schmuckstück fest und schrieb Höffner an, um das Problem zu klären, wie abg-net.de auf ihrer Seite schreibt. Doch statt den Kontakt zum Reparatur-Service, erhielt die Kundin der Erfurter Höffner-Filiale nur eine böse Überraschung: es könne gegen 60 Euro Gebühr ein Monteur zur Überprüfung erscheinen. Die Küche selbst dürfe der Höffner-Mitarbeiter laut abg-net.de „aus versicherungstechnischen Gründen“ nicht anfassen.

Höffner in Erfurt: Verbraucherzentrale verteilt Schelle

Soweit so gut. Würde Höffner nicht auf seiner Internetseite mit einem „lebenslangen Kundendienst“ werben. Zudem verspricht das Möbelhaus dort: „Nach kurzer Schadensanalyse machen wir lhnen ein faires Angebot und beheben den Schaden unkompliziert“, wie abg-net.de schreibt.

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Unverschämt – findet auch die Verbraucherzentrale Thüringen und verpasst dem Möbelriesen eine Schelle. Der Betreiber der Internetseite wurde offiziell abgemahnt. „Dass der Kostenvoranschlag durch den Kundendienst im vorliegenden Fall nur kostenpflichtig erfolgt, ist der Werbeaussage des Möbelhändlers nicht zu entnehmen. Das Serviceversprechen ist deshalb nach unserer Ansicht irreführend“, sagt Dirk Weinsheimer, Referatsleiter Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Thüringen gegenüber abg-net.de. 


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Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert Höffner zudem auf, nicht mehr mit dem lebenslangen Kundenservice zu werben, ohne ausdrücklich klar zu machen, dass eine Schadensanalyse zusätzlich kostet. Sollte das Möbelhaus dem nicht nachkommen droht die Klage.