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Erfurt: Kiffen-Impossible! Ampel-Regel sorgt für Heckmeck

Trotz der Cannabis-Legalisierung bleibt das Kiffen an vielen Orten in Erfurt weiterhin verboten. Es droht ein ganz schöner Heckmeck.

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© IMAGO/Christian Ohde

Was du über die Stadt Erfurt wissen solltest

In diesem Video stellen wir dir die thüringische Hauptstadt vor.

Das neue Cannabis-Gesetz der Ampel-Regierung stellt vieles auf den Kopf – auch in Erfurt. War es bisher schlicht einfach verboten, in der Stadt Gras zu rauchen, ist der Konsum mittlerweile – zumindest theoretisch – an vielen Orten in der Stadt erlaubt.

Das Gesetz sieht aber auch Verbotszonen vor, in denen Kiffen nach wie vor tabu ist. Im konkreten Fall von Erfurt führt das zu mitunter etwas skurrilen Situationen, die das Potenzial für ordentlich Verwirrung mit sich bringen. Klar, der Umgang mit dem neuen Gesetz muss sich auch in der Landeshauptstadt erst einmal einspielen. Thüringen24 hat mit der Erfurter Polizei gesprochen, wie sie plant, mit den neuen Regeln umzugehen.

Erfurt: Verbotszonen sorgen für Verwirrung

Leichte Sonntagslektüre ist das neue Gesetz nicht. Wer ab sofort in Deutschland legal kiffen möchte, muss sich erst mal durch ganze 50 Seiten in bestem Beamtendeutsch quälen. In der Konsumentenszene wird derzeit viel über den §5 des neuen Gesetzes diskutiert. Dieser regelt, wo der Gras-Konsum weiterhin verboten bleibt.

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Konkret darf zum Beispiel nicht in der Nähe und in Sichtweite von Schulen oder öffentlichen Spielplätzen gekifft werden. Auch in der Umgebung von Sportstätten ist Kiffen weiterhin tabu. Dass das zu einem ganz schönen Flickenteppich führt, kannst du dir sicher denken. Die Website „bubatzkarte.de“ zeigt, welche Konsequenzen sich daraus für Erfurt ergeben.

Skurrile Situation im Nordpark

Besonders fällt dabei die Situation im Nordpark auf. Laut des Gesetzestextes ist das Kiffen zwar auf einem großen Teil der Westhälfte erlaubt, in der Umgebung des Nordbads ist es aber wegen der Spielplätze, des Skateparks und nicht zuletzt des Schwimmbades verboten. Lässt sich so was den Konsumenten überhaupt vermitteln? Darüber hat Thüringen24 mit der Polizei in Erfurt gesprochen.

Dabei wird schnell klar, dass bei der Umsetzung des Paragraphen 5 wohl einiges an Fingerspitzengefühl notwendig sein wird. „Bei der Feststellung von Sachverhalten wird zunächst eine Schätzung der Abstandseinhaltung vorgenommen werden müssen“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Schwarz auf Weiß wird es dabei wohl nicht zugehen. Die Polizei spricht hier von einer lebensnahen Betrachtung und einer „adäquaten Toleranz“.


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Eine Sache steht für die Polizei schon jetzt fest: Trotz der diffusen Lage wegen der Verbotszonen sollen keine zusätzlichen Kräfte zur Kontrolle abgestellt werden. Aber: „Sollte eine besondere Entwicklung der Lage es erforderlich machen, erfolgt eine Neubewertung“, so die Sprecherin.