Der Stadt Erfurt wurde es offenbar zu heiß – und das im wahrsten Sinne des Wortes. Auch wenn sich die Temperaturen bei uns in der Region zwischenzeitlich wieder etwas entspannt haben, herrscht an vielen Ort im Freistaat nach wie vor Wald- und Wiesenbrand-Gefahr.
In der Konsequenz greift die Stadt Erfurt knallhart durch – mit einem Verbot, das Fans von Bratwurst, Rostbrätel und Co. ziemlich übel aufstoßen dürfte. Die Stadtverwaltung will an ihrer Entscheidung aber nicht rütteln.
Erfurt: Grill-Verbot auf öffentlichen Flächen
„Auf städtischen Flächen ist es untersagt, alles zu entzünden, was potenziell Brände auslösen kann“, schreibt die Stadt in einer Mitteilung vom 30. Juni. Das Anzünden eines Grills – auch eines fest installierten – ist damit seit Anfang Juli Tabu. Genauso wie Kerzen, Wasserpfeifen und Co.
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Die Stadt hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen, die offiziell ab dem 1. Juli in Kraft tritt – und erst am 30. September 2025 wieder ausläuft. Auf den öffentlichen Flächen in der Blumenstadt ist das Grillen – und jede andere Art von Feuer – den gesamten Sommer also untersagt. Egal wo, egal wie. Die Sicherheit geht hier offenbar vor.
Auch Trauerkerzen sind Tabu
„Es wird dringend darum gebeten, Streichhölzer und glühende Zigarettenstummel sicher zu entsorgen und keine Asche oder Tabakreste zurückzulassen, da diese ebenfalls gefährlich sein können“, so die Stadt weiter. Auch Glasflaschen und Scherben sollen demnach vermieden werden.
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Das Verbot greift sogar weiter – auch Trauerkerzen auf den Friedhöfen anzuzünden, ist mit der Verfügung bis Ende des Sommers untersagt. Der Grund: Der Wind könne ein entfachtes Feuer schnell auf angrenzende Grabbereiche übertragen, so die Stadtverwaltung. Entsprechende Schilder hängen derzeit schon an den Friedhöfen in der Stadt.
Stadtverwaltung hält an Verbot fest
Nun haben wir die erste große Hitzewelle des Jahres ja mittlerweile hinter uns gelassen. In der Woche vom 7. bis zum 13. Juli sollen die Höchstwerte kaum über 25 Grad klettern. Dazu gesellt sich auch jede Menge Regen. Bleibt das Verbot auch unter diesen Bedingungen bestehen?
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Auf Anfrage der „Thüringer Allgemeine“ hält die Stadtverwaltung jedenfalls am Verbot fest. Die Allgemeinverfügung gelte unverändert bis zum 30. September, erklärt eine Sprecherin gegenüber der Zeitung. „Zwar kühlt es aktuell etwas ab, aber die aktuellen Regenfälle sind ja eher der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein und für die kommende Woche ist auch wieder ein Temperaturanstieg vorhergesagt.“