Veröffentlicht inJena

Jugendkriminalität in Jena außer Kontrolle? Polizei widerspricht

Jugendkriminalität in Jena außer Kontrolle? Polizei widerspricht

Polizeidirektor Thomas Quittenbaum
Chef der Landespolizeiinspektion Jena: Polizeidirektor Thomas Quittenbaum. Foto: Martin Kappel
  • Situation um kriminelle Jugendliche insbesondere Migranten nicht außer Kontrolle
  • Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhaus widersprechen Berichten
  • Haftstrafen für fünf Täter – 16 weitere demnächst vor Gericht
  • Deutsche und ausländische Jugendliche verüben mindestens 140 Straftaten

Gefährliche Körperverletzungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen sowie etliche Hausfriedensbrüche und weitere Verbrechen gehen auf ihr Konto: Hat Jena ein Problem mit kriminellen Jugendlichen mit Migrationshintergrund? Und werden Polizei und Justiz der Lage nicht mehr Herr? Diesem Eindruck der Bevölkerung und dem entsprechenden Bild, das Medien in den vergangenen Wochen gezeichnet haben, widersprach Thomas Quittenbaum, Chef der Jenaer Polizei, am Dienstag auf einer eigens dafür anberaumten Pressekonferenz.

Kriminalität einer Gruppe junger Migranten in Jena

Weder seien die Behörden untätig gewesen, noch seien die Täter ohne Folgen davon gekommen – denn auf die meisten wartet bereits ihr Prozess: 24 syrische, irakische und afghanische Mehrfachtäter im Alter zwischen 14 und 21 Jahren und mit Aufenthaltserlaubnis oder Gestattung hat die Polizei ermittelt – 83 Vergehen in anderthalb Jahren werden ihnen zur Last gelegt. Als Schauplätze gerieten erst Lobeda, dann der Paradies-Park und schließlich auch das Stadtzentrum, insbesondere die Goethe Galerie, in die Schlagzeilen.

Oberstaatsanwalt widerspricht Untätigkeitsvorwürfen

Erste Haftstrafen bereits im Vorjahr

Mittlerweile standen bereits fünf der jungen Täter vor Gericht. Zwei Haftstrafen auf Bewährung wurden schon im vergangenen Jahr ausgesprochen. Die Zahl der weiterhin strafauffälligen jungen Migranten habe sich bis Dezember 2017 mit elf bereits mehr als halbiert. Es folgten im Februar dann drei weitere „Freiheitsentziehungen“. Polizei-Chef Quittenbaum erklärt, dass seitdem keine weiteren Vorfälle bekannt seien.

Gewalt überwiegend aus der Gruppe heraus

Ob die Bestrafung der fünf Intensivtäter dafür den Ausschlag gab? Sie stehen nach dem Urteil unter schweren Bewährungsauflagen und haben – so könnte man mutmaßen – aufgehört, die anderen anzustiften. Schließlich wurde ein großer Teil der 49 Gewaltverbrechen der jungen Migranten aus der Gruppe heraus begangen. Ob damit das Kapitel dieser Form der Jugendkriminalität jetzt endgültig abgeschlossen ist, kann der Jenaer Polizeichef jedoch auch nicht beantworten.

Weitere Gerichtstermine angesetzt

Völlig offen sind jedoch noch 37 Strafsachen, die 16 jungen Flüchtlingen zur Last gelegt werden. Hier soll es in den kommenden Wochen zur Anklage kommen. 29 weitere Verfahren sind aktuell in Bearbeitung.

Leiter der Jugendstation analysiert Delikte

Fast 160 Straftaten im Umfeld der Delinquenten

Seit Mitte 2016 war es im heterogenen Umfeld der 24 ausländischen Jugendlichen zu 159 Straftaten gekommen. So gerieten die Täter teils untereinander, teils mit deutschen Jugendlichen in Konflikt, die ihrerseits ebenfalls straffällig wurden. Letztere schlagen mit 58 Delikten auf die Bilanz – auch der heimische Nachwuchs fiel wegen Gewaltstraftaten, Drogenverstößen oder etwa Ordnungswidrigkeiten auf. Im Fall der in Deutschland geborenen Täter handele es sich hier jedoch meist um Einzeltäter, die nicht erneut polizeilich in Erscheinung getreten seien, erklärt Quittenbaum.

Täterschaft weiterer Fälle noch nicht ermittelt

Bei den verbleibenden 18 Delikten der Gesamtrechnung ist noch unklar, wer sie begangen hat. Laut bisherigen Ermittlungen könnten sie aber eventuell einer der beiden Gruppen zugeordnet werden.

Staatsanwalt: Keine Bandenkriminalität

Medienberichte von einer Bande weist der Jenaer Staatsanwalt Rainer Leicht zurück. Im strafrechtlichen Sinne könne man nur dann davon sprechen, wenn sich Personen ausschließlich zum Verüben von Straftaten zusammenschließen. Dies sei hier aber nicht gegeben.

Fehlverhalten einzelner nicht verallgemeinern

Staatsanwalt Leicht warnte auf der Pressekonferenz zudem vor medialen Übertreibungen: Das Fehlverhalten einer begrenzten Gruppe an Personen dürfe nicht das öffentliche Bild der Gesamtheit von Menschen einer Nationalität negativ beeinflussen. Leicht regte daher eine Mäßigung in der Berichterstattung an.