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Böller-Verbot in Thüringen: Hier dürft ihr an Silvester keine Raketen abfeuern

Böller-Verbot in Thüringen: Hier dürft ihr an Silvester keine Raketen abfeuern

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Foto: Carmen Jasperson/dpa, Thüringen24
  • 9 Thüringer Kommunen verbieten Böller und Silvester in bestimmten verbieten
  • Feuerwerks-Verbot auf vier weitere Gemeinden ausgeweitet
  • Hier solltet ihr an Silvester keine Raketen abfeuern

Zum Schutz vor Bränden haben in diesem Jahr neun Thüringer Orte in bestimmten Gebieten das Feuerwerk in der Silvesternacht untersagt. Verbotsverfügungen gelten nach Angaben des Landesamtes für Verbraucherschutz nicht nur wie bisher für die historischen Altstädte von Weimar, Gotha, Bad Langensalza, Schleusingen und Rudolstadt.

Neue Feuerwerks-Verbote in Thüringer Städten

Neu hinzu gekommen sind Bad Blankenburg, Saalfeld und Wasungen sowie Dingsleben (Kreis Hildburghausen), wie Amt am Donnerstag mitteilte. Das Verbot bezieht sich auf Raketen, Böller und Batterien – nicht jedoch auf Wunderkerzen und Tischfeuerwerk.

Bestimmte Straßen und Märkte bleiben in Thüringen böllerfrei

In Gotha etwa betrifft das Verbot die Straßen rings um Schloss und Park Friedenstein. In Saalfeld gilt es für den Marktplatz und den Fischmarkt. In Rudolstadt sind die Straßen um die Heidecksburg böllerfreie Zonen. In Bad Langensalza und Schleusingen sollen die vielen mittelalterlichen Fachwerkhäuser vor Brandschäden durch Silvesterraketen geschützt werden, in Weimar das Stadtschloss und die nach einem Großbrand im September 2004 wieder aufgebaute Herzogin Anna Amalia Bibliothek.

Hier sind Böller und Raketen in bestimmten Gebieten verboten:

  • Bad Blankenburg
  • Bad Langensalza
  • Dingsleben (Kreis Hildburghausen)
  • Gotha
  • Rudolstadt
  • Saalfeld
  • Schleusingen
  • Wasungen
  • Weimar

Böllern an Kirchen und Institutionen verboten

Raketen, Böller und Batterien dürfen laut Landesamt nur an den letzten drei Verkaufstagen des Jahres von den Händlern angeboten und bundesweit nur am Silvester- und am Neujahrstag abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist das Böllern verboten. (dpa)