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Mord in Jena: Sein Internetverlauf bringt grausame Pläne zu Tage

Mord in Jena: Sein Internetverlauf bringt grausame Pläne zu Tage

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Der Angeklagte steht vor Verhandlungsbeginn als mutmaßlicher Mörder eines Studenten im Sitzungssaal des Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus Habgier vor. Foto: Martin Schutt/dpa
Der Fall ist auch für Ermittler und Mediziner besonders: Nach dem Tod eines Studenten mussten dessen Leichenteile identifiziert werden. Nun steht sein Kommilitone vor Gericht. Doch ist der Mann schuldfähig?

Er soll sein Opfer mit einem Hammer erschlagen und die Leiche zerstückelt haben. Anschließend habe er die Leichenteile im Stadtgebiet von Jena abgelegt oder diese in die Saale geworfen. Das wirft die Staatsanwaltschaft einem 24-Jährigen vor. Seit Dienstag steht der junge Mann wegen Mordes vor dem Landgericht Gera. Motiv der Tat soll nach Angaben von Staatsanwalt Andreas Pretzel gewesen sein, dass der Beschuldigte im Internet im Namen des Opfer hochwertige Waren bestellen wollte. Der Mann hatte sich nach der Tat im August vergangenen Jahres selbst der Polizei gestellt.

Studenten-Mord in Jena: Ist der Täter auch schuldfähig?

Einem Gutachten zufolge leidet der Angeklagte an einer psychischen Erkrankung. Deshalb soll er nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Das Landgericht muss nach Angaben seiner Sprecherin prüfen, ob der Beschuldigte deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll. Der 24-Jährige äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Student sucht im Internet nach Tötungsmethoden

Rechtsanwalt Christian Stünkel, der den Vater des Opfers als Nebenkläger vertritt, äußerte Zweifel daran, dass der mutmaßliche Täter tatsächlich in vollem Umfang schuldunfähig ist. Der Angeklagte habe vor der Tat im Internet danach gesucht, wie man einen Menschen tötet und zerteilt. Am Tattag habe er sein Opfer vor dem Wohnheim abgepasst, in dem beide lebten. Unter dem Vorwand, ein Paket für ihn in Empfang genommen zu haben, habe er das Opfer am Nachmittag des 24. August 2018 in sein Zimmer gelockt und dort umgebracht. All dies spreche für eine geplante Tat.

Täter-Opfer-Beziehung wird hinter verschlossenen Türen erörtert

Die Öffentlichkeit wird nach einem Beschluss der Strafkammer in weiten Teilen von dem Verfahren ausgeschlossen bleiben. Wie Richter Uwe Tonndorf erklärte, werden unter anderem das psychiatrische Gutachten, das Ergebnis der Obduktion sowie zu den persönlichen Verhältnissen von mutmaßlichem Täter und Opfer hinter verschlossenen Türen erörtert. Zunächst sind bis Juni elf weitere Verhandlungstage angesetzt. (dpa, aj)