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Jena: Chemie-Lehrer bewirbt sich an Schule – obwohl diese ihn unbedingt haben will, darf er die Stelle nicht antreten

Jena: Chemie-Lehrer bewirbt sich an Schule – obwohl diese ihn unbedingt haben will, darf er die Stelle nicht antreten

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Foto: imago images

Jena. 

Einige Schüler dürften sich über diesen Mangel freuen: Seit rund einem Jahr muss die Gemeinschaftsschule in Jena-Winzerla (Thüringen) ohne Chemielehrer auskommen.

Ein Chemie-Lehramtsstudent wittert seine Chance und bittet beim Direktor in Jena (Thüringen) um eine Stelle. Der würde den 39-Jährigen Holger Merker auch gern eine anbieten – doch ein kurioses Problem macht diese Pläne laut „MDR“ zunichte.

Thüringen/Jena: Chemielehrer dringend gesucht – die Absage für diesen Kandidaten erstaunt

Über den verzweifelten Facebook-Aufruf einer Mutter, die über den abgesagten Chemieunterricht klagte, wurde Merker auf die dringend zu besetzende Stelle aufmerksam.

Er nahm Kontakt zu dem Direktor der Schule auf. Doch trotz positiver Rückmeldung erfolgte keine Einstellung, denn das Land Thüringen sah ein Hindernis: Vor seinem Lehramtsstudium hatte Merker bereits ein Biologie-Diplom erlangt. Zu dieser Zeit hatte er als Hilfswissenschaftler an der Uni gearbeitet – befristet.

Dieses Gesetz verhindert die Einstellung des Chemie-Lehrämtlers

Der Arbeitgeber damals: Das Land Thüringen. Und weil der Freistaat als sein potentieller zukünftiger Arbeitgeber auch die auch die angestrebte Lehrestelle befristet hat, darf Merker sie nicht antreten. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz besagt, dass ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht zwei Mal befristet einstellen darf.

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Das ist Jena:

  • zweitgrößte Stadt in Thüringen
  • die Friedrich-Schiller-Universität Jena wurde bereits 1558 gegründet
  • sie ist mit mehr als 16.000 Studierenden die größte Uni Thüringens
  • seit 1236 ist Jena als Stadt urkundlich bekannt
  • weltweit bekannt durch das Zeiss-Mikroskop

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Pech für die naturwissenschaftlich interessierten Schüler – und für Merker. Er hält das Gesetz zwar für wichtig und richtig – eigentlich. „Aber in diesem Fall ist es eher hinderlich“, drückt er seinen Unmut beim „MDR“ vorsichtig aus.

Ein wenig Hoffnung für den Lehrer und die Schüler der Gemeinschaftsschule besteht dennoch: Das Bundesministerium will prüfen, ob in diesem Fall eine Ausnahme von dem Gesetz möglich ist. So könnten die Schüler am Ende des Schuljahres vielleicht doch noch eine Chemie-Note auf dem Zeugnis stehen haben. (vh)