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Deutsche Bahn: Neuerung gefordert! Für Kunden würde es einiges ändern

Der Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) hat eine deutliche Forderung an die Deutsche Bahn. Auf Kunden kämen große Änderungen zu.

© IMAGO / Schöning

Deutsche Bahn

Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Es ist immer wieder das Gleiche: Aus wenigen Minuten Verspätung bei der Deutschen Bahn werden plötzlich zehn und irgendwann ist man bei 60 Minuten angelangt.

Für Kunden der Deutschen Bahn ist das sehr nervig. Dennoch dürfen sie sich freuen, denn ab 60 Minuten Verspätung gibt es ein Viertel des Ticket-Kaufpreises zurück. Doch die Entschädigungsregeln sollen noch kundenfreundlicher werden.

Deutsche Bahn: Neuerung gefordert

„Wenn sich jetzt Verspätungen häufen, dann sollte die Bahn bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung zahlen, nicht erst ab einer Stunde“, sagte Ramona Pop, Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) gegenüber dem „Handelsblatt“.

Und Pop weiter: „Das wäre auch ein Anreiz, dass die Bahn pünktlicher wird.“ Derzeit erstatten die DB sowie ihre Konkurrenz im Personenverkehr erst ab 60 Minuten Verspätung ein Viertel des Ticket-Kaufpreises zurück, ab zwei Stunden gibt es die Hälfte.

Deutsche Bahn: Anspruch bei 30 Minuten Verspätung?

Laut der VZBV-Chefin beruht diese Regelung auf einer EU-Verordnung. Aus Sicht der Verbraucherzentrale haben die Mitgliedstaaten beim Thema Entschädigungen aber einen Spielraum. „Obwohl durch die Verordnung ab 2023 viele Aspekte europaweit geregelt werden, gibt es bei einigen Punkten die Möglichkeit, national nachzuschärfen“, teilte eine VZBV-Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag (15. November) mit.


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Und die Forderungen richten sich daher auch an die Bundesregierung. So sollen Kunden bei einer Verspätung ab 30 und unter 60 Minuten einen Anspruch auf einen 10-Euro-Gutschein haben und das unabhängig von der Höhe des Ticketpreises.

„Das würde einen starken Anreiz für die Eisenbahnverkehrsunternehmen darstellen, pünktlicher zu sein und trägt gleichzeitig zur Kundenzufriedenheit bei“, heißt es weiter. So soll das Bundesverkehrsministerium das Thema auf dem Schirm haben, jedoch gebe es noch keinen konkreten Vorschlag, so der VZBV.