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Netto: Blick auf Mindesthaltbarkeitsdatum sorgt für Schmunzler – doch es ist brandgefährlich

Wer kürzlich bei Netto Fleisch gekauft hat, sollte jetzt besonders vorsichtig sein – ein Hersteller hat ein Produkt zurückgerufen.

Netto
© IMAGO / Martin Wagner

Sechs Fakten über Edeka

Edeka gehört zu den größten Lebensmittelkonzernen in Deutschland. Die Ursprünge des Unternehmens liegen mehr als 100 Jahre zurück.

Ungenießbar, Glassplitter in der Flasche oder falsch abgefüllt – zahlreiche Gründe können dazu führen, dass Hersteller ihre Produkte zurückrufen müssen. Wie es zu den Fehlproduktionen gekommen ist, kann verschiedene Gründe haben. Supermärkte und Discounter wie Netto, Lidl oder Rewe tragen daran allerdings nicht die Schuld.

Dennoch müssen sie die zurückgerufenen Produkte wieder zurücknehmen. Auch in den Filialen des Discounters Netto können Kunden nun ein Produkt zurückbringen. Der Grund für den Rückruf ist zum Schmunzeln – dennoch kann der Verzehr gefährlich enden.

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Netto: Fleisch-Fans müssen vorsichtig sein

Für Vegetarier oder Veganer sind sie wohl nichts – die „Geräucherten Bacon-Streifen Spitzenqualität 2x125g“ des Herstellers Glocken-Beune GmbH. Doch auch Fleisch-Fans müssen bei den Schinken-Streifen jetzt aufpassen, denn bei der Produktion hat sich ein falsches Haltbarkeitsdatum auf die Verpackung geschlichen.

Da es sich um verderbliches Fleisch handelt, ist das besonders fatal. Der Verzehr nach Ablauf der Ware könnte starke Lebensmittelinfektionen oder Durchfall hervorrufen. Netto hat deshalb sofort reagiert und die falsch ausgezeichneten Produkte aus den Regalen entfernt. Wer jedoch in letzter Zeit nach den Bacon-Streifen gegriffen hat, sollte nun genau nachschauen.

Netto: Falsches Haltbarkeitsdatum ausgezeichnet

Statt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 24.03.2023 auf die Verpackung zu drucken, hat sich der Hersteller in der Jahreszahl vertan. Auf den betroffenen Produkten ist der 24.03.2024 ausgezeichnet. „Nach dem 24.03.2023 empfiehlt die Glocken-Beune GmbH, vom Verzehr des oben genannten Produktes abzusehen“, heißt es in dem offiziellen Rückruf des Herstellers.


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Die Bacon-Streifen seien außerdem nur in den Netto-Filialen in NRW, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen angeboten worden. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten und weitere Artikel der Glocken-Beune GmbH seien von dieser Information nicht betroffen. Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können es gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihrem Netto zurückgeben.