Veröffentlicht inVermischtes

Facebook: Ampel boxt Cannabis-Gesetz durch – und ruft wütenden Mob auf den Plan

Nachdem die Ampel das Cannabis-Gesetz durchboxen konnte, fliegen auf Facebook die Fetzen. Vor allem, weil manche Fragen nach wie vor ungeklärt sind.

facebook
© IMAGO/Sven Simon

CBD-Öl: Der Hype um Cannabis-Produkte

Über kaum einen anderen Wirkstoff wurde in letzter Zeit so viel gesprochen wie über CBD, denn er kann ganz schön viel – allerdings nicht high machen. Der Wirkstoff Cannabidiol, kurz CBD, wird aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen.

Nach einigem Hin und Her jetzt also doch: „Das Cannabisgesetz kommt!“, verkündet die Ampel jubelnd auf Facebook. Ab dem 1. April können Erwachsene dann unter gewissen Einschränkungen legal Gras konsumieren.

Eine Entscheidung, die nach wie vor auf viel Kritik stößt. Auch in der Facebook-Kommentarspalte. Dort nehmen manche Nutzer kein Blatt vor den Mund.

Facebook: Zoff um Cannabis-Gesetz

Die Ampel-Regierung preist es in einem Facebook-Beitrag vom Freitag (22. März) als Maßnahme für „einen besseren Jugendschutz und einen wirksamen Kampf gegen den Schwarzmarkt“ an. Unter den etwa viertausend Reaktionen, die sich innerhalb nur eines Tages unter dem Beitrag versammelten, klatschten tatsächlich auch viele Beifall. Wie so oft sind aber gerade die Kritiker am lautesten.

+++ Facebook: Regierung verkündet Renten-Hammer! Aber die Betroffenen sind skeptisch +++

„Mal sehen, wann die ersten im Gleisbett liegen“, schreibt da etwa ein Nutzer. „Bei Softdrinks gibt’s Antialkohol-Kampagnen und hier bei Softdrugs heißt es einfach: ‚Taste it!‘“ Für ihn ist die Entscheidung und das damit verbundene Gesetz schlicht „unverantwortlich“.

Wie ist das mit Kiffen hinterm Steuer?

Die Redaktion der Bundesregierung hält aber dagegen. „Im Gegenteil“, antwortet der Account, „es wird mehr Aufklärung und Prävention geben, unter anderem durch verstärkte Frühinterventionsprogramme für Minderjährige.“ Für andere Nutzer bleiben bei dem Gesetz aber trotzdem „Fragen offen“. Zum Beispiel im Puncto: Kiffen hinterm Steuer.

Etwas weiter unten in der Kommentarspalte liest sich etwa die Frage: „Wie wird das denn jetzt für Fahrzeugführer geregelt? Dazu findet man nirgendwo klare Aussagen.“ Das hat auch einen Grund, wie die Redaktion der Bundesregierung offenbart: „Aktuell werden die Grenzwerte für THC im Blut durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf wissenschaftlicher Grundlage untersucht und ermittelt.“ Heißt im Klartext: Eine konkrete Regelung gibt es noch nicht. Einer Nutzerin macht das Angst:


Mehr News:


„Die Autofahrer dürfen natürlich fröhlich bekifft ihre tonnenschweren Autos in unsere Kinder / Wände / über Autobahnen in den Gegenverkehr lenken. Kein Problem!“, schreibt sie sarkastisch. Damit zeichnet sie natürlich ein besonders schwarzes Bild. Die THC-Grenzwerte will die zuständige Arbeitsgruppe bis Ende März vorlegen. Und auch ohne sie gilt natürlich: Wer am Straßenverkehr teilnehmen will, muss fahrtüchtig sein.