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Führerschein-Umtausch jetzt Pflicht: Autofahrer verwirrt – diese Regeln gelten wirklich für dich

Der Führerschein-Umtausch unterliegt verschiedenen Regeln. Diese Übersicht kann Autofahrern helfen, den Überblick zu behalten.

Der Führerschein-Umtausch ist für jeden Autofahrer verpflichtend.
© IMAGO/Fotoagentur Nordlicht

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Es gleicht einer bürokratischen Mammutaufgabe: Rund 43 Millionen Deutsche müssen bis 2033 ihren Führerschein umgetauscht haben. Ein Beschluss der Europäischen Union (EU) sieht vor, dass alle „Lappen“ in EU-Ländern einheitlich und in einer Datenbank erfasst sind.

Was durchaus sinnvoll klingt, ist in der Praxis ein komplizierter Kraftakt. Deshalb sind alle Führerschein-Inhaber in Deutschland in Zeiträume aufgeteilt, in denen sie ihren Schein umtauschen müssen.

Führerschein-Umtausch: Autofahrern droht Bußgeld

Eins vorweg: Dem Führerschein-Umtausch kannst du dich nicht entziehen. Jeder Inhaber ist verpflichtet, den Umtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde seines jeweiligen Wohnsitzes durchführen zu lassen.

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Wer auch nach 2033 noch mit seinem alten Lappen unterwegs ist und seine Frist hat verstreichen lassen, muss ein Bußgeld von mindestens 10 Euro zahlen – Geld, das man gut und gerne für andere schöne Dinge nutzen könnte. Deshalb solltest du die Frist für deinen Jahrgang nicht verpassen!

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Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten dich

Den Überblick im Führerschein-Umtausch-Fristen-Dschungel nicht zu verlieren, kann schwierig sein. Schließlich gelten zwei unterschiedliche Jahreszahlen als Richtlinie. Führerschein-Inhaber, die zwischen dem 1. Januar 1953 und dem 31.12.1970 geboren wurden, sollten an dieser Stelle aufatmen können: Ihre Umtauschfrist war bereits am 1. Januar 2024, sie sind also längst im Besitz des neuen EU-Führerscheins.


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Anders verhält es sich bei allen Autofahrern, die ihren Führerschein ab dem 1. Januar 1999 erhalten haben. Für sie gelten unterschiedliche Zeiträume:

  • Ausstellungszeitraum: 1.1.1999 bis 31.12.2001 – Umtauschfrist: 19.1.2026
  • Ausstellungszeitraum: 1.1.2002 bis 31.12.2004 – Umtauschfrist: 19.1.2027
  • Ausstellungszeitraum: 1.1.2005 bis 31.12.2007 – Umtauschfrist: 19.1.2028
  • Ausstellungszeitraum: 1.1. bis 31.12.2008 – Umtauschfrist: 19.1.2029
  • Ausstellungszeitraum: 1.1. bis 31.12.2009 – Umtauschfrist: 19.1.2030
  • Ausstellungszeitraum: 1.1. bis 31.12.2010 – Umtauschfrist: 19.1.2031
  • Ausstellungszeitraum: 1.1. bis 31.12.2011 – Umtauschfrist: 19.1.2032
  • Ausstellungszeitraum: 1.1.2012 bis 18.1.2013 – Umtauschfrist: 19.1.2033

Und eine weitere Ausnahme gibt es: Personen, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, können ihren Führerschein jederzeit bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Sie müssen sich an keinen Zeitrahmen halten.