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Gras rauchen bei Lidl, Kaufland und Co.? Das sagen die Supermärkte dazu

Seit April ist es an vielen Orten erlaubt, Gras zu rauchen. Doch was ist mit den Parkplätzen von Lidl, Kaufland und Co.?

© IMAGO/Cord/Sven Simon/Collage DER WESTEN

Supermark vs. Discounter: Das ist der Unterschied

Mit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.gibt es in Deutschland viele verschieden Lebensmittelmärkte. Bei den einen handelt es sich um Supermärkte, bei den anderen um Discounter. Doch wo ist der Unterschied?

Seit dem 1. April ist das Cannabis-Gesetz in Kraft. Gras zu rauchen und zu besitzen ist damit nicht länger verboten – natürlich nur in begrenzten Mengen. An vielen öffentlichen Orten darf nun offiziell Cannabis konsumiert werden. Auch bei Lidl, Kaufland und Co.?

Im Supermarkt rauchen ist natürlich verboten, das gilt egal für welche Stoffe. Doch was ist zum Beispiel mit dem Parkplatz. Zigaretten sind hier natürlich erlaubt. Doch was sagen Lidl, Kaufland und Co. zu Joints?

Lidl, Kaufland & Co. zum Kiffen auf dem Parkplatz

Grundsätzlich gilt: In der Nähe von Kindern und Jugendlichen darf nicht gekifft werden. Das impliziert auch Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und so weiter. Genau dieser Regel müssen sich auch die Supermärkte und Discounter beugen.


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Denn auf den Parkplätzen halten sich nicht nur Erwachsene auf. Kaufland hat bereits öffentlich bekannt gegeben, genau aus diesem Grund das Kiffen auf den eigenen Parkplätzen zu verbieten (wie wir berichten). Das gilt während der Öffnungszeiten und solange sich noch Kunden auf dem Platz befinden.

Doch was ist mit der Konkurrenz? Wir haben bei Lidl und Co. nachgefragt.

Lidl, Kaufland & Co: Das droht Regel-Brechern

„Hinsichtlich der Cannabis-Legalisierung halten wir uns an die gesetzlichen Bestimmungen“, versichert der Discounter ebenso wie der Supermarkt. „So ist der Konsum beispielsweise in der Nähe von Kindern und Jugendlichen und in Sichtweite von Schulen, Kinder-/Jugendeinrichtungen und Spiel- und Sportplätzen verboten.“ Also auch auf den Parkplätzen von Lidl ist das Kiffen verboten.



Auch Edeka, Aldi und Co. dürften sich an diese Regel halten. Aber was passiert, sollten die Kunden dagegen verstoßen? Dann kommt die Polizei ins Spiel. Außerdem können die Supermärkte und Discounter von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Störenfrieden Hausverbot erteilen.