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Neue Bußgelder wegen Cannabis – auch wenn man NICHT kifft

Die neuen Bußgelder für Cannabis gelten bereits in einigen Gebieten. Auch, wer nicht aktiv kifft, könnte zur Kasse gebeten werden.

Die neuen Bußgelder für Cannabis können auch für Nicht-Raucher teuer werden.
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Das neue Cannabisgesetz: das musst du wissen

Das ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen.

Seit mehrren WOchen ist der Konsum von Cannabis legal. Vor allem in öffentlichen Parks oder auf diversen Straßen liegt bereits häufig der typische süßliche Geruch in der Luft. Mit der Teillegalisierung sollte der unkontrollierte Handel und Konsum über den Schwarzmarkt eingedämmt werden.

Natürlich gibt es einige Regeln, an die sich die Beteiligten halten müssen. So ist zum Beispiel der Konsum von Cannabis in und um Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen, sonstigen Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten verboten, bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder. Doch welche Regeln gelten darüber hinaus? Auch wer nicht aktiv kifft, kann bestraft werden!

Bußgelder wegen Cannabis

Wer kifft, hat natürlich auch Cannabis dabei. In der Öffentlichkeit ist der Besitz von bis zu 25 Gramm für den Eigenbedarf erlaubt, mehr darf man nicht dabeihaben. Zu Hause sind bis zu 50 Gramm getrockneter Cannabis und bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person erlaubt. Wer mehr besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wenn du also zum Beispiel mehr als 25 Gramm Cannabis in deiner Tasche hast, obwohl du gar nicht kiffst, musst du auch mit einem Bußgeld rechnen.


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Auch das Dealen ist verboten. „Cannabis aus dem privaten Eigenanbau ist für den Eigenbedarf bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden“, heißt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Doch welche Strafen drohen dabei wo? Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Neue Bußgeldkataloge im Anmarsch

Während in dem einen oder anderen Bundesland noch über die Bußgelder für Kannabiskonsum diskutiert wird, steht der Bußgeldkatalog in Bayern bereits fest. So werden 1000 Euro fällig, wenn Cannabis in Gegenwart von Kindern konsumiert wird. Und auch wer nicht aktiv kifft, aber mehr als die erlaubten 25 Gramm Cannabis in der Tasche hat, muss tief in die Geldbörse greifen.

In Bayern werden für den Besitz von 26 bis 30 Gramm Cannabis außerhalb der Wohnung ebenfalls bis zu 1000 Euro fällig. „Bayern wird kein Kiffer-Paradies! Wir greifen mit harten Bußgeldern konsequent durch. Bayern wird das Cannabis-Gesetz restriktiv anwenden“, schreibt Markus Söder, Ministerpräsident von Bayern, auf X zu dem Bußgeldkatalog.

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Auch in Hamburg wird über einen Bußgeldkatalog entschieden. Derzeit werde an einem entsprechenden Bußgeldkatalog gearbeitet, sagte ein Sprecher der Innenbehörde gegenüber „t-online“. Die Bußgelder sollen sich an den Sätzen in Bayern orientieren. Wann und ob die anderen Bundesländer mit einem Bußgeldkatalog nachziehen, ist derzeit noch nicht klar.