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McDonald’s: Schock für den Fast-Food-Giganten – DAS könnte alles verändern

Das werden Fans von McDonald’s nicht gerne hören. Ein absolutes Kult-Produkt steht auf dem Prüfstand. Das Gericht entscheidet.

McDonald's: Absolutes Lieblingsprodukt könnte Exklusivität verlieren.
© IMAGO/TT

Burger King vs McDonalds - die Fast-Food-Giganten im Vergleich

Was unterscheidet die beiden Fast-Food-Riesen McDonalds und Burger King?

Das wäre der Super-GAU für McDonald’s. Ein absolutes Kult-Produkt wird derzeit infrage gestellt. Die ganze Geschichte ist vor Gericht gelandet und ein riesiger Schock für den Fast-Food-Giganten. Ein Konkurrent tut alles dafür, dass der Burger – mit dem berühmten Namen – nicht mehr nur exklusiv bei McDonald’s verkauft werden darf.

Es klingt wie eine unlösbare Aufgabe, aber trotzdem hat die Fast-Food-Kette Supermac’s, mit Sitz in Irland und Nordirland den Versuch gestartet, dem Fast-Food-Giganten McDonald’s die EU-Markenrechte für ihr Aushängeschild – den „Big Mac“ als doppelt mit Rindfleischbuletten belegten Burger – streitig zu machen. Dafür zog Supermac’s vor das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg, berichtet „zdfheute“.

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McDonald’s: Konkurrent zieht vor Gericht

Das Luxemburger Gericht entschied, dass der Big Mac eine EU-Marke bleibt, aber nur als Rindfleisch-Produkt. Das gilt also nicht für Geflügel-Produkte oder als Name für Restaurant-Dienstleistungen. Ein Teilerfolg für Supermac’s, mit dem sie aber nicht viel anfangen können, da trotzdem das Risiko einer Markenverletzung bleibt.

Denn prominente Marken wie der Big Mac sind auch unabhängig von der Registrierung als EU-Marke gegen Verwässerung und Rufausbeutung geschützt. Der Big Mac bleibt also exklusiv bei McDonald’s. Das war allerdings nicht so eindeutig, wie es sich anhört.

McDonald’s hatte 2017 Probleme

Man würde denken, dass es nahezu unmöglich ist, einen so großen Namen wie den Big Mac als EU-Marke löschen zu lassen. Dieses Vorhaben hatte im Jahr 2017 vor dem EU-Markenamt im spanischen Alicante aber vorerst gute Chancen.

Denn trotz der weltweiten Bekanntheit des beliebten Burgers wurde die Marke vorläufig für löschungsreif erklärt. Mit folgender Begründung: McDonald’s soll nicht nachgewiesen haben, dass es die Marke Big Mac ernsthaft benutzen würde. Das wäre nämlich die Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen das Monopol für einen Markennamen behalten darf. Ein ganz schöner Paukenschlag für den Fast-Food-Riesen. Dass es überhaupt erst so weit kommen konnte, lag an McDonald’s selbst.

McDonald’s sammelte alle nötigen Belege

Der Fast-Food-Gigant hatte die Sache wohl nicht ganz ernst genommen und daher versäumt, ausreichend Beweise dafür vorzulegen, dass auch wirklich Big Macs verkauft wurden. Dem EU-Markenamt hatte es nicht gereicht, dass sich Vorstandsmitglieder zu dem Thema geäußert hatten, dass es Werbeanzeigen gab. Auch ein Hinweis auf den Wikipedia-Eintrag des Big Macs war den Behörden scheinbar nicht genug.

Nachdem McDonald’s seine Argumentation allerdings nachgebessert und beispielsweise Verkaufsbelege vorgelegt hatte, änderte das EU-Markenamt seine Entscheidung 2022. Seitdem galt, dass McDonald’s die Marke Big Mac tatsächlich für Rindfleisch-Burger, für „Speisen aus Geflügelprodukten“ und als Name für Restaurant-Dienstleistungen wie etwa die Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen nutzt.


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Mit dem jetzigen Urteil hat es sich aber dahingehend geändert, dass McDonald’s den EU-Markenschutz für den „Big Mac“ als Geflügel-Burger und für Restaurant-Dienstleistungen verliert. McDonald’s kann noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, um vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Diese Rechtsmittel werden allerdings nur selten zugelassen. McDonald’s wird mit der Entscheidung trotzdem leben können, da ihnen wohl kein großer Nachteil daraus entstehen wird.