Seit Sonntagnachmittag kämpfen Feuerwehrleute nördlich von Athen rund um die Uhr gegen heftige Waldbrände an. Am Montagnachmittag waren die Flammen sogar nur noch elf Kilometer vom Stadtzentrum der griechischen Hauptstadt entfernt.
Auch in anderen beliebten Urlaubsregionen des Landes wie Attika, Peloponnes oder auch die Region Kreta herrscht ein großes Brandrisiko. Dein Urlaub in Griechenland steht kurz bevor, oder du bist vielleicht schon dort und machst dir Sorgen? DER WESTEN erklärt, worauf es jetzt ankommt.
Urlaub in Griechenland: Wichtige Infos für Reisende
Häuser, Krankenhäuser und Hotels mussten bereits evakuiert werden, um Menschen in Sicherheit vor den Flammen zu bringen. Inzwischen konnte die griechische Feuerwehr auch kleine Fortschritte erzielen. Wie ein Sprecher in der Nacht der griechischen Nachrichtenagentur ANA erklärte, gebe es keine zusammenhängende Flammenwand mehr, sondern vielmehr eine Reihe kleinerer aktiver Brandherde.
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Bislang sind die Touristenregionen von den Waldbränden verschont geblieben, doch Reisende sollten dennoch für jeden Fall informiert sein. Je nachdem ob man eine Pauschal- oder Individualreise gebucht hat, gelten natürlich etwas andere Maßstäbe.
Wie „ADAC“ berichtet, können Pauschalreisende ihren Urlaub nach Griechenland kostenlos stornieren, insofern „am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.“ Ein Waldbrand wäre ein solch außergewöhnlicher Umstand, extreme Hitze alleine würde jedoch nicht als Grund ausreichen. Außerdem müsse die Anreise in Kürze stattfinden, da die Lage in mehrere Tagen oder gar Wochen wieder ganz anders sein kann.
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DANN kriegst du Geld zurück
Wer sich aktuell in einem entsprechenden Gebiet aufhält, könne vom Reisevertrag kostenlos zurücktreten. Ist die Rückreise im Vertrag geregelt, liegt die Organisation dieser in der Verantwortung des Veranstalters. Anfallende Mehrkosten seien vom Reiseveranstalter zu zahlen. Ist eine direkt Rückreise nicht möglich, müsse dieser für eine Unterkunft bis zu maximal drei Tagen aufkommen. Für vereinbarte Leistungen, die aufgrund der erzwungen verfrühten Heimreise nicht mehr in Anspruch genommen werden, könne laut ADAC-Experten auch kein Geld verlangt werden.
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Das treffe übrigens auch auf Kosten und Flüge von Individualreisenden zu, wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden. Bedingung hierbei sei jedoch, dass die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist oder Urlauber sich in Gefahr begeben müssten. Trifft kein Punkt davon zu, dann sei die Person von der Kulanz des Anbieters abhängig. Auch hier lohnt sich nochmal ein Blick in den Vertrag. Ist dort ein kostenfreies Rücktrittsrecht vereinbart, kriegst du dein Geld zurück.