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Zusätzlicher Feiertag mitten im Sommer – aber nur, wenn du HIER wohnst

Irre! Einige Deutsche können sich im Sommer über einen zusätzlichen Feiertag freuen. Doch viele schauen weiterhin in die Röhre.

© IMAGO/Hanno Bode

Pfingsten - Was wird eigentlich gefeiert?

Aus diesem Grund feiern wir Pfingsten.

Der Umgang mit Feiertagen kann von Region zu Region unterschiedlich geregelt sein. Gerade religiöse Feiertage werfen immer wieder Fragen nach ihrer Relevanz und Fairness auf. In Bayern sorgt vor allem das Hochfest Mariä Himmelfahrt für Debatten, da es nicht einheitlich gefeiert wird.

Ob ein Tag arbeitsfrei ist oder nicht, hängt hier von bestimmten Kriterien ab. Doch diese Regelungen sind manchmal schwer nachvollziehbar und stoßen auf Kritik. Ein aktueller Fall zeigt, wie komplex und kontrovers das Thema auch heute noch ist.

Uneinheitliche Regelung von Mariä Himmelfahrt

Mariä Himmelfahrt am 15. August ist in der katholischen Kirche ein bedeutendes Fest. In Österreich ist es ein gesetzlicher Feiertag, in Deutschland jedoch nur teilweise. Lediglich das Saarland feiert den Tag einheitlich gesetzlich. In Bayern ist der Feiertag von der jeweiligen Gemeinde abhängig, was ein uneinheitliches Bild im Bundesland ergibt. Änderungen an dieser Regelung sind möglich und treten immer wieder auf.


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Das bayerische Feiertagsgesetz regelt, dass Mariä Himmelfahrt nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gefeiert wird. Hierbei zählt der Vergleich der Mitgliederzahlen der katholischen und evangelischen Kirche. Andere Faktoren wie die absolute Mehrheit oder die Gesamtbevölkerung, spielen keine Rolle. Entscheidend für die aktuelle Einteilung ist der jüngste Zensus 2022, der die Bevölkerungsdaten der Gemeinden erfasst hat.


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Das Bayerische Landesamt für Statistik hat kürzlich die Ergebnisse des Zensus 2022 veröffentlicht. Daraus ergaben sich Änderungen in acht Gemeinden Bayerns. Ab diesem Jahr ist Mariä Himmelfahrt auch in Baiersdorf, Marktrodach, Memmingerberg, Oettingen in Bayern, Schwebheim und Weisendorf ein Feiertag. Allerdings verlieren zwei Gemeinden ihren Feiertag, nämlich Seßlach und Marktschorgast. Für die übrigen über 2.000 bayerischen Gemeinden bleibt die bisherige Regelung bestehen.

Kritik an der Feiertagsregelung

Die Regelung stößt auf deutliche Kritik seitens des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Bayerns DGB-Chef Bernhard Stiedl erklärt: „In einer modernen, vielfältigen Gesellschaft, in der immer weniger Menschen einer Kirche angehören, darf die Frage ‚Feiertag – ja oder nein?‘ nicht länger von der Religionszugehörigkeit einzelner Gemeinden abhängen.“ Er hält die Regelung für ungerecht, da viele Beschäftigte nur aufgrund ihres Wohnorts am 15. August keinen Feiertag haben. Der DGB fordert daher, dass Mariä Himmelfahrt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern ein gesetzlicher Feiertag wird – unabhängig von Konfession oder Wohnort. (mit dpa)