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20-Jähriger soll Kind in Suizid getrieben haben – Details für Ermittler „nur schwer auszuhalten“

Die mutmaßlichen Taten eines 20-Jährigen sind kaum zu ertragen. Er soll Kinder im Netz missbraucht und einen Jungen sogar in den Tod getrieben haben.

© IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

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Es sind Details, die deutschlandweit und international für blankes Entsetzen sorgen. Am Dienstag (17. Juni) konnten die Ermittler in Hamburg einem 20-Jährigen auf die Spur kommen, der psychisch labile oder kranke Kinder über drei Jahre hinweg im Netz missbraucht haben soll.

Dem mutmaßlichen Serientäter, einem gerade mal 20 Jahre alten Deutsch-Iraner, wird vorgeworfen, mehr als 120 Straftaten an Kindern zwischen 11 und 15 Jahren begangen zu haben. Einen 13-jährigen Jungen soll er sogar dazu getrieben haben, sich durch Erhängen selbst umzubringen.

20-Jähriger Kopf von pädokrimineller Gruppe

Monatelang hatte die „Soko Mantacore“, die die Hamburger Polizei einrichtete, gegen eine pädokriminelle Gruppe ermittelt, die aufgrund ihrer sadistischen Taten an Kindern und Jugendlichen im Internet aufgefallen war. Dafür hatten die Ermittler sogar mit dem FBI zusammengearbeitet. Am Dienstag soll den Fahndern dann der 20-Jährige ins Netz gegangen sein, der der Kopf der Gruppe sein soll. Er wurde noch am gleichen Tag in der Wohnung seiner Eltern in Hamburg festgenommen.

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Dem mutmaßlichen Serientäter wird laut Staatsanwaltschaft konkret vorgeworfen, im Alter von 16 bis 19 Jahren mehr als 120 Straftaten nicht nur in Deutschland (unter anderem in Hamburg und Niedersachsen), sondern auch in England, Kanada und den USA begangen zu haben. Darunter fielen insbesondere Straftaten, die sich „gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung von insgesamt acht kindlichen und jugendlichen Geschädigten“ gerichtet hätten. 

Der Tatverdächtige soll sich gezielt in Suizid-Foren nach verzweifelten Kindern umgesehen haben und trieb hier unter dem Namen „White Tiger“ als Kopf der internationalen Pädokriminellen-Gruppe „764“ sein Unwesen. Nach der ersten Kontaktaufnahme soll er sich den Minderjährigen langsam angenähert und sie emotional abhängig gemacht und sie dann dazu gebracht, sich selbst zu verletzen – im äußersten Fall bis hin zum Selbstmord. Die Taten hatte die Gruppe in Form von Aufnahmen festgehalten, die als Trophäen gespeichert und als Druckmittel gegen die Kinder eingesetzt wurden, wie Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich sagte. 

„Taten übersteigen menschliche Vorstellungen“

„Das sind Abgründe, die nur schwer auszuhalten sind“, sagte Hamburgs Polizeipräsident Falk Schnabel. Die Taten zeigten ein unvorstellbares Maß an Verrohung und Unmenschlichkeit und „übersteigen menschliche Vorstellungen“, so Fröhlich. Die Beamten hätten unzählige Videos mit Enthauptungen, Folterungen und Vergewaltigungen von Kleinkindern und getöteten Tieren gesichtet. Ein Mädchen habe sich vaginal verletzen müssen, eine 14-jährige Kanadierin sollte sich die Pulsadern aufschneiden und sich so selbst töten. „Wir hoffen, dass sich die Festnahme in der Szene herumsprechen wird, und es dann eine interne Abschreckung geben wird“, sagte der Staatsanwalt.


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Der gerade mal 15 Jahre alte Gründer der Gruppe „764“, der aus den USA stammt, wurde laut Staatsanwaltschaft zu 80 Jahren Gefängnis verurteilt. Auf den 20-jährigen Deutsch-Iraner waren die Hamburger Beamten schon im September 2023 aufmerksam geworden, doch das gesicherte Material musste zunächst ausgewertet werden.

Wichtiger Appell an Eltern

Der Fall zeigt deutlich die Gefahren von Cyber-Grooming (zu deutsch: gespielte Liebe) auf, mit der die Täter im Netz Kinder und Jugendlichen in die Falle lockten. So erschlichen sich kriminelle Erwachsene und in diesem Fall auch Jugendliche das Vertrauen von Jüngeren und setzen sie mit kompromittierendem Material unter Druck.


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Björn Gebauer vom Landeskriminalamt Hamburg appelliert während der aktuell laufenden Ermitltungen deutlich an alle Eltern, aufmerksam zu sein und darauf zu achten, was ihre Kinder im Internet tun. Besonders gefährlich seien Apps wie Discord, Telegram oder andere verschlüsselte Kommunikationsplattformen, die Eltern nicht einsehen können. Sollte es Verdachtsmomente geben, sollten sich Eltern umgehend an die Polizei wenden. (mit dpa)