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Kein Bußgeld trotz Blitzer-Foto – wie Camper das System austricksen!

Obwohl dieser Camper zweimal geblitzt wurde, musste er kein Bußgeld zahlen. Aber wie konnte er das System austricksen?

© imago/Günther Ortmann

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Dieser Camper scheint herausgefunden zu haben, wie er das System austrickst – zumindest ist er davon überzeugt. Nachdem er zweimal geblitzt wurde, hat er anschließend kein Knöllchen erhalten. Auf Facebook berichtet der Camper von diesem kuriosen Vorfall und erklärt, wie er dem Bußgeld entkommen ist.

In einem Forum für Camping berichtet der Mann, dass er zwar zweimal geblitzt wurde, aber nicht einmal Post mit einem Bußgeld erhalten hat. Er hat auch eine Erklärung dafür: Da der Klappmechanismus des Tablets sein Gesicht verdeckt hat, war wahrscheinlich keine eindeutige Identifikation möglich. Unser Partnerportal „MOIN.DE“ hat bei der Bußgeldstelle nachgefragt, ob an dieser Erklärung wirklich was dran sein kann.

Bußgeld: „Hinreichender Tatverdacht“ ist nötig

Auf Nachfragen bei der Bußgeldstelle Kreis Schleswig-Flensburg erklärt diese, dass die Begründung des Campers tatsächlich stichhaltig ist. Die Behörde berichtet: „Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit setzt grundsätzlich einen hinreichenden Tatverdacht gegen eine bestimmte Person (sog. Betroffene/r) voraus.“

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Wenn der Täter, in diesem Fall also der Camper, nicht ausreichend identifiziert werden kann, bleibt also auch ein entsprechendes Bußgeld aus. Aber die Bußgeldstelle in Hamburg betont eindrücklich gegenüber „MOIN.DE“: „Es ist aber nicht erforderlich, das gesamte Gesicht auf einem ‚Blitzerfoto‘ zu sehen ist. Für eine Identifikation sind auch einzelne Merkmale im Gesicht ausreichend.“

Eine Identifizierung ist also nur nicht möglich, wenn das komplette Gesicht des Fahrers abgedeckt ist. Wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann, ist es auch nicht möglich, dass der Halter des Fahrzeugs das Bußgeld aufgedrückt bekommt, wie die Bußgeldstelle Hamburg erklärt.

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Fahrzeughalter gilt als Zeuge

Jedoch ist der Halter des Fahrzeugs nicht gänzlich aus seiner Verantwortung entzogen, auch wenn er nicht das Bußgeld bezahlen muss. Die Behörde erklärt weitergehend: „Der Fahrzeughalter ist aber, wenn er das Fahrzeug nicht selbst geführt hat, Zeuge und als solcher verpflichtet, den Fahrer zu benennen.“


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