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Bußgeld-Alarm bei Parkscheiben! Viele Autofahrer tappen in die Kostenfalle

Nicht nur beim Parken mit Tickets gibt es einiges zu beachten. Auch bei Parkscheiben gibt es einige Fallen, die schnell ein Bußgeld nach sich ziehen.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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Ein Klassiker im Autozubehör ist die blaue Parkscheibe – griffbereit im Seitenfach oder Handschuhfach. Doch nicht jede „Parkscheibe“, die online verkauft wird, ist auch wirklich erlaubt. Wer eine nicht normgerechte Variante verwendet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 40 Euro.

Online-Verkäufer bei Plattformen wie Amazon bieten Parkscheiben mit bunten Designs, lustigen Sprüchen oder im Mini-Format an. Diese „Spaßvarianten“ mögen kreativ sein, sind aber laut Straßenverkehrsordnung (StVO) absolut ungültig. Und auch viele elektronische Modelle entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Falsche Parkscheiben ziehen Bußgeld nach sich

Damit eine Parkscheibe als gültig gilt, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen. Sie sollte 15 cm breit und 11 cm hoch sein, das weiße „P“ auf blauem Grund besitzen und ein drehbares Zifferblatt haben. Alles andere zählt nicht als Parkscheibe. Wer etwa eine pinke Version mit Comicfiguren nutzt, kann genauso gut die Parkscheibe weglassen – das Ergebnis ist das gleiche: ein Bußgeld.



Auch elektronische Parkscheiben sind keine Garantie. Nur Modelle mit einer offiziellen ECE- oder KBA-Kennzeichnung sind gemäß der StVO zugelassen. Diese Kennzeichnung weist nach, dass die elektronische Parkscheibe den Anforderungen des Bundesministeriums für Verkehr entspricht. Fehlt dieses Merkmal, gilt das Modell schlichtweg nicht.

Bußgeld-Höhe hängt von Parkdauer ab

Wer ohne gültige Parkscheibe parkt, muss mit einer gestaffelten Geldstrafe rechnen. Die Höhe des Bußgelds variiert je nach Überschreitung der Parkdauer. Ohne gültige Scheibe werden 20 Euro fällig, bei mehr als drei Stunden laut Bußgeldkatalog sogar bis zu 40 Euro.

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Das gilt für alle nicht konformen Varianten – ob mit Vereinslogo, Werbung oder schickem Design. Auch wenn das Produkt im Onlinehandel als Parkscheibe bezeichnet wird, schützt das nicht vor Strafe.

Diese Tipps schützen vor Bußgeld

Um sicherzugehen, sollte man ausschließlich Parkscheiben kaufen, die ausdrücklich als StVO-konform deklariert sind. Begriffe wie „zugelassen“ oder „entspricht amtlicher Vorschrift“ in der Produktbeschreibung sind entscheidende Hinweise. Eine zuverlässige Alternative: Parkscheiben aus Tankstellen, Baumärkten oder Supermärkten. Hier kosten die Modelle meist weniger als zwei Euro.


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Fazit: Kreative Designs oder vermeintlich komfortable elektronische Parkscheiben mögen verlockend sein, doch die falsche Wahl kann teuer werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich an die klassischen, zertifizierten Varianten halten – und so unnötigen Ärger sowie Bußgelder vermeiden.

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.