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Aldi und Edeka in die Knie gezwungen – „An Recht und Ordnung halten“

Klage gegen Aldi und Edeka: Sie müssen nun handel und diese Geräte kostenlos zurücknehmen. Kunden dürfen sich freuen.

© IMAGO/DeFodi Images

Aldi, Edeka, Rewe und Co.: Revolution bei Pfand-Rückgabe – dieses Gerät macht's möglich

Heftiger Dämpfer für zwei deutsche Supermarkt-Giganten! Aldi Nord und ein Edeka-Verbrauchermarkt sind vor Gericht ordentlich abgestraft worden – und das ausgerechnet wegen Elektroschrott.

Denn was viele Kunden nicht wissen: Supermärkte müssen alte Elektrokleingeräte kostenlos zurücknehmen. Doch bei Testbesuchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurde genau das verweigert – und zwar mehrfach.

Elektroschrott-Skandal: Aldi Nord und Edeka verurteilt

Schon seit mehr als drei Jahren sind Supermärkte verpflichtet, alte Elektrokleingeräte kostenfrei zurückzunehmen. Eine Maßnahme, die der steigenden Elektroschrott-Menge und den darin enthaltenen wertvollen, aber auch gefährlichen Stoffen entgegenwirken soll. Doch die Realität sieht anders aus: In den Testbesuchen verweigerten Aldi Nord und der betroffene Edeka-Markt schlicht die Annahme – ein klarer Rechtsverstoß.

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Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, findet in einer Pressemeldung klare Worte: „Seit mehr als drei Jahren sind Supermärkte gesetzlich zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet und immer noch müssen wir mit Klagen dafür sorgen, dass sich Händler wie Aldi Nord und Edeka an Recht und Ordnung halten.“ Die Folgen sind drastisch: Die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote liegt bei 65 Prozent, tatsächlich erreicht Deutschland jedoch nur 29,5 Prozent. Elektroschrott landet damit häufig im Hausmüll – mit erheblichen Risiken für Umwelt und Gesundheit.

Behörden kontrollieren kaum

So wirft die DUH Aldi & Co. vor, nur auf den eigenen Profit zu schauen: „Supermärkte verdienen mit dem Verkauf von Elektrogeräten viel Geld, weshalb sie Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung übernehmen sollten.“ Laut DUH müsste der Handel mehr aufklären, brandschutzsichere Sammelboxen aufstellen und sich an Gesetze halten, anstatt die Kunden im Regen stehenzulassen.

Hinzukommt, dass die staatlichen Aufsichtsbehörden kaum kontrollieren sollen, ob Supermärkte ihrer Rücknahmepflicht nachkommen. Also springt die DUH selbst ein mit verdeckten Tests und Klagen. So markieren die Urteile des Landgerichts Verden (AZ: 9 O 25/25) und des Landgerichts Würzburg (AZ: 2 HK O 1330/25) einen weiteren Erfolg der DUH im Kampf für Umwelt- und Verbraucherschutz.



Ob nun endlich ein Umdenken im Handel einsetzt, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Der Druck wächst und mit jeder gewonnenen Klage wird er größer.