Der Discounter Lidl steht mal wieder im Fokus der Verbraucherschützer. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wirft Lidl vor, in seinen Filialprospekten gegen rechtliche Vorgaben zu verstoßen.
Konkret geht es um die Bewerbung von Rabatten mit sogenannten Streichpreisen, die jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Vorwurf ist heftig und könnte rechtliche Konsequenzen haben.
Lidl und die Streichpreise
Bereits im Frühjahr 2025 hatte Lidl Ärger mit Verbraucherschützern. Damals ging es um exklusive Angebote, die nur über die App erhältlich waren, aber dennoch im Prospekt beworben wurden – unzulässig, wie die Verbraucherzentrale befand. Lidl versprach daraufhin Besserung. Doch laut der „Lebensmittelzeitung“ hat sich seither schlussendlich nicht viel geändert.
Jetzt geht es um die Streichpreise. Diese durchgestrichenen Vergleichspreise sollen Kunden ein besonders günstiges Angebot suggerieren. Doch viele Händler halten sich dabei nicht an die Vorgaben des Gesetzes. Eigentlich dürfen nur die niedrigsten Preise der letzten 30 Tage als Grundlage für Streichpreise verwendet werden. Lidl hingegen nutzt laut Verbraucherschutz Onlinepreise für die Werbung im Handzettel.
Probleme zwischen Filiale und Onlineshop
Kritikpunkt ist hier die Trennung der Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens. Während die Filialen rechtlich zu Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG gehören, wird der Onlineshop von der Lidl Digital Deutschland GmbH & Co. KG betrieben. Juristisch gelten die Preise des Onlineshops deshalb als die eines Drittanbieters. Und das macht Lidl für die Verbraucherzentrale angreifbar.
Gabriele Bernhardt, Sprecherin der Verbraucherzentrale, sieht in der Praxis des Discounters einen klaren Regelverstoß. Sie erklärt: „Lidl umgeht mit der neuen Praxis gezielt diese Regelung, indem das Unternehmen Onlinepreise verwendet, um höhere Streichpreise anzugeben.“ Bereits die Verbraucherzentrale Hamburg hatte Lidl in einer ähnlichen Sache kritisiert.
Wird Lidl erneut zur Verantwortung gezogen?
Das Problem betrifft den gesamten Handel: Viele große Ketten verschönern ihre Rabatte mit künstlich erhöhten Vergleichspreisen. So musste zuletzt auch die Handelskette Netto eine Schlappe vor Gericht einstecken. Dort wurden ähnliche Methoden aufgegriffen. Lidl selbst konnte sich jedoch im September 2025 in einem anderen Verfahren durchsetzen.
Damals hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband dem Unternehmen vorgeworfen, falsche Aussagen über sein Bonusprogramm zu machen. Das Gericht entschied jedoch zugunsten von Lidl. Ob die Handelskette auch diesmal den Vorwürfen entkommt, bleibt abzuwarten. Die Verbraucherzentrale bleibt jedoch hartnäckig – diesmal könnte es eng werden für Lidl.
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