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Vor Black Friday erreicht Amazon-Prime-Kunden die Nachricht

Amazon-Prime-Kunden aufgepasst! Mit Blick auf den anstehenden Black Friday ist rund um den Konzern eine wichtige Neuigkeit verkündet worden.

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Amazon Prime: Die größten Erfolge des Streaming-Riesen

Amazon Prime ist hinter Netflix der zweitgrößte Streamingdienst der Welt. Das waren bislang die größten Erfolge von Prime in Deutschland.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine wichtige Entscheidung über die Preisanpassungsklausel in den Teilnahmebedingungen von Amazon Prime getroffen. Nach einem Urteil am Montag (30.10.2025) erklärte der 20. Zivilsenat unter der Leitung von Richter Schüttpelz diese Klausel für unwirksam.

Grundlage des Verfahrens war eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Amazon EU S.a r.l. Für alle Kunden von Amazon Prime sind die neueste Entscheidung auch mit Blick auf den Black Friday durchaus relevant.

Neues Urteil im Streit um Amazon-Prime-Klausel

Die Klausel erlaubt Amazon, Mitgliedsgebühren einseitig zu ändern. Allerdings seien Anpassungen nur aufgrund eigener Entscheidung möglich, erklärte das Gericht. Laut Verbraucherzentrale stützte sich Amazon bei einer Preiserhöhung im Jahr 2022 auf genau diese Klausel. Das Vertriebskonzept von Amazon Prime umfasst einen schnelleren Versand von Bestellungen und Zugang zu Diensten wie Prime Video, Music und Reading.

Abschnitt 5.2 der Amazon-Prime-Teilnahmebedingungen nennt Bedingungen wie Kostensteigerungen, Inflation oder Gesetzesänderungen als Gründe, um die Mitgliedsgebühr zu ändern. Problematisch sei jedoch, dass der Kunde die Änderung nur durch Kündigung ablehnen könne, führte das Gericht aus. „Das ist keine – auch nicht fiktive – einvernehmliche Vertragsänderung, sondern […] ein einseitiges Vertragsanpassungsrecht der Beklagten,“ betonte der Vorsitzende Richter.

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Das Gericht bemängelte die Intransparenz der Klausel. Amazon könne nicht eindeutig nachweisen, wie Kostensteigerungen oder Einsparungen auf die einzelnen Services verteilt sind. Deshalb sei eine ehrliche Bewertung der Rechtfertigung für Preisanpassungen praktisch unmöglich. „Die Vielzahl der unter Amazon Prime angebotenen Dienstleistungen lasse eine auch nur ansatzweise Überprüfung […] praktisch unmöglich erscheinen,“ hieß es in der Urteilsbegründung.

Das Gericht stellte fest, dass die Klausel die Verbraucher unangemessen benachteiligt und keine rechtliche Grundlage für Preisanpassungen bestehe. Da Amazon ohnehin den Vertrag kurzfristig kündigen könne, bestehe dafür keinerlei Notwendigkeit.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat ließ eine Revision zu, weshalb der Fall möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof landet. Die Entscheidung könnte jedoch bereits jetzt tiefgreifende Auswirkungen auf Millionen von Amazon-Prime-Nutzern in Deutschland haben und die zukünftige Preispolitik grundlegend verändern.


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Amazon Prime, das sowohl für Unterhaltung als auch schnelle Lieferung bekannt ist, bleibt weiterhin unter Beobachtung. Wie das Unternehmen auf die rechtliche Niederlage reagiert und ob es Änderungen an seinen Teilnahmebedingungen vornehmen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist, dass die Aufmerksamkeit von Verbraucherschützern auf weiteren Entwicklungen liegt.

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