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Europawahl: Völlig anderes Wahlrecht in anderen Ländern

Am 09. Juni wird das insgesamt zehnte Europaparlament gewählt – zumindest in Deutschland. Eine Expertin bringt Struktur in das Wahl-Wirrwarr.

Bei der Europawahl entscheiden die 27 Mitgliedsstaaten über die Zukunft der Union - die Art und Weise der Wahl unterscheidet sich jedoch gravierend.
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Am Sonntag (9. Juni) findet die insgesamt zehnte Europawahl statt, knapp 360 Millionen Wahlberechtigte werden in den 27 Mitgliedstaaten an die Urne gebeten. Gewählt werden 790 Abgeordnete, die künftig die Union durch ihre Arbeit im Parlament prägen werden.

Auch wenn sich die Arbeit der EU auf alle Mitgliedsstaaten auswirkt, die Wahl zur Besetzung des Parlaments zeichnet sich durch länderspezifische Eigenarten aus. Ein einheitliches System existiert nicht. Im Interview mit unserer Redaktion bringt Expertin Gabriele Abels Struktur ins Wahl-Wirrwarr.

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Europawahl: Die Grundsätze sind nicht dieselben wie bei der Bundestagswahl

Gabriele Abels ist Politikwissenschaftlerin an der Universität Tübingen für vergleichende Politik und Europäische Integration. So kurz vor der Europawahl trudeln immer wieder die gleichen Fragen bei ihr ein:

  • Warum ist das Wahlsystem so unterschiedlich? Warum haben beispielsweise die Niederländer am Donnerstag (6. Juni) abgestimmt, die Stimmabgabe in Deutschland erfolgt aber erst am Sonntag (9. Juni)?
  • Wieso können in Ländern wie Deutschland nur eine Stimme, in anderen Ländern wie Irland aber mehrere Stimmen pro Liste abgegeben werden?
  • Wieso gibt es in Ländern wie Frankreich mehrere Wahlkreise, in anderen Ländern aber nur einen landesweiten Wahlkreis?

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Die Liste ließe sich weiter ausführen, im Kern laufen alle diese Fragestellungen aber auf eine zentrale Frage hinaus. Die Europäische Union ist ein Bündnis der Gemeinschaft, der Slogan „wir Europäer“ soll die Einheit der Mitgliedsstaaten verkörpern – wieso ist das Wahlsystem, welches über die politische Führung dieser Einheit entscheidet, ein unübersichtliches Puzzle? Laut Abels gebe es die unterschiedlichen Modelle, weil eben diese auf die individuellen Wähler zugeschnitten seien.

„Die Europawahlen sind allgemein, frei, direkt und geheim – aber nicht gleich. Da ist vor allem die unterschiedliche Zuweisung der Mandate an die Mitgliedstaaten zu nennen. Denn: die EU hat 27 Mitgliedstaaten und in allen gibt es unterschiedliche historische Traditionen in Bezug auf Wahlen. In den Niederlanden finden Wahlen immer an Donnerstagen statt. In einigen Ländern gibt es auch eine Wahlpflicht, zum Beispiel in Belgien. Es stellt sich immer die Frage, ob es aus Sicht der Wählerschaft einfacher ist, wenn die Europawahlen den nationalen Wahlen möglichst ähnlich sind, um Verwirrung zu vermeiden. Oder ob sie auf EU-Ebene möglichst einheitlich sein sollen. Da aber die Wählerinnen und Wähler für nationale Parteien und für nationale Kandidaten wählen – und bislang zumeist auch nationale Themen für die Wahlentscheidung relevant sind, ist es hinnehmbar, dass es durchaus Unterschiede gibt.“

Politikwissenschaftlerin Gabriele Abels im Gespräch mit unserer Redaktion

Der Vorwurf, dass Brüssel die Bürokratie durch die Unterschiedlichkeit der Europawahl fördern würde, sei nicht berechtigt. Denn die Pläne zur Vereinheitlichung scheiterten nicht an der EU, sondern an den nationalen Parlamenten. „Das Europaparlament hat einen Vorschlag für eine Änderung in Richtung Vereinheitlichung vorgeschlagen. Der Vorschlag scheitert bislang im Rat der EU, also an den nationalen Regierungen. Viele haben kein Interesse an einer Angleichung, aus sehr unterschiedlichen Gründen wie dem Wunsch nach Ähnlichkeit mit nationalen Wahlen.“

Deutschland im EU-Vergleich fortschrittlich

Die Durchführung der Wahlen erfolgt auf nationaler Ebene, daher sei es Stand heute logisch, dass die nationalen Regelungen Anklang finden. „Für diejenigen Staaten, für die das nationale und das Europawahlrecht voneinander abweichen, gibt es Anpassungsprobleme bei der Durchführung – und teils Konfusion für die Wählerschaft. Etwa in Frankreich, wo die Nationalversammlung mit Mehrheitswahlrecht gewählt wird, die Abgeordnete für das Europäische Parlament aber mit dem einheitlichen Verhältniswahlrecht.“

Im Vergleich sei die Europawahl in Deutschland innovativ, insbesondere mit Blick auf die Wählerschaft. „Deutschland gehört mit Österreich, Belgien und Malta zu denjenigen Staaten, die das aktive Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt haben. In Griechenland darf man mit 17 Jahren wählen, in allen anderen Mitgliedsstaaten erst mit 18 Jahren. Beim passiven Wahlrecht sind die Altersunterschiede größer: Zumeist sind es 18 Jahre, in Italien muss man hingegen mindestens 25 Jahre alt sein, um zu kandidieren.“