Im Juli treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die Rentner, Pflegekräfte und Steuerzahler betreffen. Die Rente steigt um 3,74 Prozent, während ein einmaliger Pflegeabzug für zusätzliche Belastungen sorgt. Zudem laufen wichtige Steuerfristen aus und Mindestlöhne in der Pflegebranche werden angehoben.
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Mehr Rente im Juli
Der Juli bringt zahlreiche Änderungen, die Rentner und Beschäftigte spürbar betreffen. Eine wichtige Anpassung ist die Erhöhung der Rente um 3,74 Prozent im gesamten Bundesgebiet. Laut Bundesregierung bedeutet das für eine Standardrente bei 45 Beitragsjahren ein Plus von 66,15 Euro im Monat.
Gleichzeitig wird ein verzögerter Pflegebeitrag rückwirkend ab Januar berechnet. Das bedeutet für Rentner im Juli einen einmaligen Abzug von 4,8 Prozent, bevor ab August der reguläre Satz von 3,6 Prozent gilt. Auch die Freibeträge für Hinterbliebenenrenten steigen, was zusätzliche Entlastung in der Rente schafft.
Für Steuerzahler endet im Juli zudem die verlängerte Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2024. Wer von einem Steuerberater unterstützt wird, hat jedoch bis Ende Februar 2026 Zeit. Diese Fristen sind für die Steuer wichtig, um mögliche Nachzahlungen oder Rückerstattungen rechtzeitig zu klären.
Juli bringt neue Mindestlöhne und Gebühren
Pflegekräfte profitieren ab dem 1. Juli von angehobenen Mindestlöhnen: Pflegehilfskräfte verdienen dann mindestens 16,10 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Änderungen betreffen rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Pflegebetrieben.
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Für Gaskunden gibt es eine minimale Entlastung, da die Gasspeicherumlage von 0,299 auf 0,289 Cent pro kWh gesenkt wird. Steuerzahler müssen sich hingegen auf höhere Steuerberaterkosten einstellen. Mit einer neuen Vergütungsverordnung steigen Gebühren für Beratungen, etwa für Lohnbuchhaltungen, um bis zu neun Prozent.
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