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Bürgergeld-Empfänger schauen genau hin – hier bekommt der Spanier mehr Geld

Wer in Spanien Sozialleistungen bezieht, bekommt an einer Stelle deutlich mehr Geld als der Bürgergeld-Empfänger. Eine Gegenüberstellung.

© IMAGO / ThomasReiner.pro/IMAGO / Bihlmayerfotografie/Collage DER WESTEN

Das Bürgergeld: Alles was Du wissen musst

Wer in Deutschland erwerbsfähig und bedürftig ist, hat Anspruch auf Bürgergeld. Auch in Spanien gibt es die Sozialhilfe vom Staat, die IMV (Ingreso Mínimo Vital), ins Deutsche übersetzt „Mindestexistenzsicherung“.

Diese spanische Sozialleistung lässt sich zum großen Teil mit dem deutschen Bürgergeld vergleichen – ist im Detail dann aber doch verschieden. Wo aber hat man hierbei einen Nachteil beziehungsweise Vorteil?

Deutsches Bürgergeld vs. spanisches IMV

Zunächst das Wesentliche: das spanische IMV und das deutsche Bürgergeld sind beides staatliche Sozialleistungen, die Menschen mit geringem oder keinem Einkommen ein Existenzminimum sichern sollen. Dabei ähneln sie sich in ihrer sozialpolitischen Funktion, unterscheiden sich aber in Struktur und Umsetzung. Wie genau sieht das aus?

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Sowohl das Bürgergeld als auch die IMV gelten bundesweit. In Spanien ist der staatliche Sozialdienst in der Region, in Deutschland das Jobcenter zuständig. Der erste und wohl ausschlaggebendste Unterschied zwischen den beiden Sozialleistungen ist die Art der Leistung.

Die spanische IMV wird je nach Zusammensetzung des Haushalts berechnet und ausgezahlt. Die Empfänger müssen ihr Leben mit dem Geld selbstständig finanzieren. Das deutsche Bürgergeld hingegen setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Beitrag für den Lebensunterhalt sowie die separate Übernahme der Wohn- und Heizkosten.

Vorteil für Bürgergeld-Empfänger: Übernahme der Wohn- und Heizkosten

In Deutschland übernimmt das Jobcenter die Wohn- und Heizkosten von Bürgergeld-Empfängern, wenn sie den Vorgaben entsprechen. Konkret sind das die tatsächlichen Wohnkosten, sprich die Bruttokaltmiete plus die Heizkosten, solange diese „in angemessener Höhe“ sind, heißt es dazu auf der Webseite der „Bundesagentur für Arbeit„.

Jede einzelne Kommune legt dabei die Obergrenzen für eine angemessene Kaltmiete und Heizkosten fest. In Spanien gibt es das nicht. Die Sozialhilfeempfänger müssen die Kosten für Unterkunft und Heizung mit den bezogenen Leistungen selbst stemmen.

Wer bekommt wie viel? Eine Gegenüberstellung

Eine dreiköpfige Familie, die keinerlei Einkommen hat und aus zwei Erwachsenen und einem Kind unter 3 Jahren besteht, bezieht in Deutschland insgesamt 1.369 Euro. Dieser Betrag setzt sich dabei wie folgt zusammen:

  • Regelbedarf Erwachsene: 2 × 506 Euro = 1.012 Euro
  • Regelbedarf Kind (0-5 Jahre): 357 Euro

Zum Vergleich: Die gleiche Familie bekommt in Spanien 1.054,10 Euro. Anders als in Deutschland werden die einzelnen Regelbedarfsbeträge nicht einfach addiert, sondern folgen einer klar vorgegeben Leistungstabelle, die vom „Ministerium für Inklusion, Sozialversicherung und Migration“ festgelegt wurde:

HaushaltszusammensetzungBetrag/Monat
1 Erwachsener658,81 €
1 Erwachsener + 1 Kind856,46 €
1 Erwachsener + 2 Kinder1.054,10 €
1 Erwachsener + 3 Kinder1.251,75 €
1 Erwachsener + 4 oder mehr Kinder1.449,39 €
2 Erwachsene856,46 €
2 Erwachsene + 1 Kind1.054,10 €
2 Erwachsene + 2 Kinder1.251,75 €
2 Erwachsene + 3 oder mehr Kinder1.449,39 €
3 Erwachsene1.054,10 €
3 Erwachsene + 1 Kind1.251,75 €
3 Erwachsene + 2 oder mehr Kinder1.449,39 €
4 Erwachsene1.251,75 €
4 Erwachsene + 1 Kind1.449,39 €
Weitere Fälle (≥ 5 Personen)1.449,39 €

Es ist erkennbar, dass eine spanische Familie bestehend aus zwei Erwachsenen dasselbe bekommt, wie eine alleinerziehende Person mit einem minderjährigen Kind. In Deutschland beziehen Erwachsene immer mehr als ein Kind, unabhängig von der Familienkonstellation.

Ein weiterer Unterschied: In Deutschland bekommt je nach Alter des Kindes verschiedene monatliche Geldbeträge. Diese sind wie folgt:

  • 0 – 5 Jahre = 357 Euro
  • 6 – 13 Jahre = 390 Euro
  • 14 – 17 Jahre = 471 Euro

Anders als in Deutschland sinkt in Spanien der Beitrag mit Älterwerden des Kindes:

  • 0 – 3 Jahre = 115 Euro pro Monat
  • 3 – 6 Jahre = 80,50  Euro pro Monat
  • 6 -18 Jahre: 57,50 Euro pro Monat

Hier haben Spanien den Vorteil

Aus der Tabelle ist auch ersichtlich, dass eine alleinstehende Person, die Anspruch auf den IMV in Spanien hat, mehr Geld bezieht, als ein Bürgergeld-Empfänger in Deutschland: 658,81 Euro gibt es in Spanien – in Deutschlands hingegen bekommt der alleinlebende Bürgergeld-Empfänger den festen Regalsatz von 563 Euro. Das sind 95,81 Euro weniger.


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Doch Vorsicht! Anders als der deutsche Bürgergeld-Empfänger muss der Spanier von den 658,81 Euro sein gesamtes Leben bestreiten – inklusive Wohn- und Heizkosten. Wer Bürgergeld bekommt und den Vorgaben entsprechend wohnt, hat diese Kosten nicht selbst zu tragen. Somit ist das Fazit klar: mehr Geld zum Leben gibt es am Ende als Bürgergeld-Empfänger in Deutschland.