Die AfD will 2,3 Millionen Euro zurückholen, die wegen des Verdachts auf eine unzulässige Strohmann-Spende von der Bundestagsverwaltung einbehalten wurden. Die Partei beteuert, dass die Großspende rechtmäßig gewesen sei und hat bereits Klage eingereicht. Der Fall sorgt für umfassende Diskussionen über die Parteienfinanzierung in Deutschland.
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AfD kämpft vor Gericht um Großspende
Die AfD fordert von der Bundestagsverwaltung 2,3 Millionen Euro zurück, die wegen des Verdachts einer Strohmann-Spende einbehalten wurden. Laut dem Berliner Verwaltungsgericht hat die Partei bereits im August Klage eingereicht, ein Verhandlungstermin steht jedoch noch aus. Die umstrittene Spende von der Bundestagswahl Anfang des Jahres ist der Auslöser des Rechtsstreits. Damals finanzierten auffällige gelbe Großplakate Werbung für die AfD, während Union, SPD und Grüne scharf kritisiert wurden.
Die Partei hatte ursprünglich Österreicher Gerhard Dingler als Verantwortlichen angegeben. Doch Berichte deuten darauf hin, dass das Geld möglicherweise von einem anderen Unterstützer der AfD stammt – Henning Conle. Dies würde die Spende als unzulässige Strohmann-Zahlung einstufen, die rechtlich verboten ist. Die Bundestagsverwaltung erhielt laut eigenen Angaben Hinweise auf mögliche Verstöße und forderte die Partei zur Rücküberweisung der Summe. Die AfD will nun gerichtlich klären lassen, ob die Spende rechtlich gültig war.
Partei betont die Rechtmäßigkeit der Spende
Die Partei betont, dass kein Hinweis auf eine unzulässige Strohmann-Spende vorliege. Gerhard Dingler habe mehrfach versichert, dass die Summe aus seinem privaten Vermögen stamme und nicht im Auftrag Dritter überwiesen wurde. „Die AfD hat ihre Sorgfaltspflicht erfüllt“, erklärte Schatzmeister Carsten Hütter gegenüber der Zeit. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, überwies die AfD das Geld zunächst an die Bundeskasse, will es jetzt aber zurück.
Die AfD sieht den Vorwurf einer Strohmann-Spende als unbegründet und verweist darauf, dass keine Beweise für eine Verwicklung von Henning Conle vorlägen. Die Bundestagsverwaltung hingegen sieht den Fall kritisch und wartet auf eine rechtliche Klärung.
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Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen für die AfD haben und ist von großem Interesse im Kontext der Parteienfinanzierung in Deutschland. Bis ein Urteil vorliegt, bleibt jedoch offen, ob die Partei das Geld zurückbekommen wird oder ob der Verdacht auf eine unzulässige Spende bestätigt wird. (mit dpa)




