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Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang in Thüringen

Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang in Thüringen

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Foto: © Rainer Luitjens / www. pixelio.de
  • Land Thüringen beschließt Katzenschutzverordnung
  • Ungezügelte Vermehrung von frei lebenden Katzen soll gestoppt werden

 

Erfurt. 

Die Landesregierung hat am Dienstag, 24. Mai 2016, per Kabinettsbeschluss eine Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen verabschiedet. Sie hat damit auf die Problematik der ungebremsten Vermehrung frei lebender Katzen reagiert, auf die Tierschutzorganisationen und Veterinärämter in der Vergangenheit wiederholt aufmerksam gemacht und Abhilfe gefordert hatten. Denn auch in Thüringen nehmen die Kolonien herrenloser, verwilderter Katzen zu, so dass aus Gründen des Tierschutzes Handlungsbedarf besteht.

Kastrationspflicht für Freigänger

„Viele frei lebende Tiere sind unterernährt, krank oder verletzt. Das ist ein unhaltbarer Zustand“, stellt Heike Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, fest. Durch die Verordnung will die Landesregierung Besitzer von Hauskatzen verpflichten, ihrer Katze nur freien Auslauf zu gewähren, wenn diese nachweislich nicht fortpflanzungsfähig ist. Denn nur so könne die weitere, unkontrollierte Vermehrung von Katzenpopulationen verhindert werden.

Lokale Maßnahmen durch Kreise und Städte

Mit der vom Kabinett verabschiedeten Verordnung werden die Landkreise und kreisfreien Städte dazu ermächtigt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. „Die Landkreise und kreisfreien Städte wissen am besten, in welchen Gebieten Handlungsbedarf besteht. Deshalb ist es richtig, ihnen auch die Handlungsvollmacht zu übertragen und sie finanziell zu unterstützen“, so Werner.

Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten vom Land Ausgleichszahlungen für ihren Mehraufwand. Da der in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu erwartende Aufwand erhebliche Unterschiede aufweisen kann, soll die Kostenerstattung nach den tatsächlich angefallenen Kosten erfolgen, teilte das Sozialministerium mit.