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Ballstädt-Prozess: Klagen gegen Verfassungsschutz

Ballstädt-Prozess: Klagen gegen Verfassungsschutz

Ballstädt-Prozess
Ein Angeklagter betritt am Mittwoch das Gemeindehaus in Ballstädt während eines Vorort-Termins im Prozess gegen 15 Angeklagte wegen des mutmaßlich rechtsextremen Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt. Foto: dpa

Der Ballstädt-Prozess ist um eine Facette reicher: Da im Verfahren vor dem Landgericht Erfurt noch immer Abhörprotokolle des Verfassungsschutzes fehlen, klagen einzelne Juristen nun auf Herausgabe dieser Unterlagen.

Zwei Nebenkläger im Prozess um den Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt wollen juristisch gegen den Thüringer Verfassungsschutz vorgehen. Grund für die Klagen am Verwaltungsgericht Weimar sei die Weigerung, die vollständigen Unterlagen zu einer Telekommunikationsüberwachung der mutmaßlichen Täter im Ballstädt-Verfahren an das Landgericht Erfurt zu übermitteln, sagte Nebenklage-Anwalt Sven Adam am Mittwoch. Die Klage sei am Mittwoch an das Verwaltungsgericht gegangen. Neben ihm klagt auch die Anwältin Kristin Pietrzyk gegen den Verfassungsschutz.

Schweren Überfall Rechtsextremer

Das Gericht hatte am Mittwoch zum Ortstermin ins Gemeindezentrum Ballstädt geladen. Dort war es im Februar 2014 zu dem schweren Überfall Rechtsextremer mit vielen Verletzten gekommen. Die Juristen wollten einen Eindruck von den Räumlichkeiten haben, um einzelne Zeugenaussagen aus dem Verfahren besser nachvollziehen zu können. Überrascht hat sie unter anderem die Enge der Räume. Angeklagt sind 14 Männer und eine Frau, die der rechten Szene zugerechnet werden.

Der MDR hatte nach dem Überfall berichtet, der Verfassungsschutz habe die Verabredung für den Überfall aufgezeichnet. Pietrzyk und Adams erklärten, bislang lägen in dem Verfahren die Protokolle der Abhöraktion nicht vor – obwohl das Landgericht Erfurt diese Unterlagen seit Februar beim Verfassungsschutz anfordere. In den Unterlagen zu dem Strafprozess befände sich bislang nur eine Zusammenfassung der Erkenntnisse aus der Abhörmaßnahme. Durch seine Weigerung, die vollständigen Protokolle an das Landgericht zu übersenden, gefährde der Nachrichtendienst eine mögliche Verurteilung einzelner mutmaßlicher Täter, sagen die Anwälte. Das sei absolut inakzeptabel.

Innenministeriums weist Vorwurf zurück

Der Vorsitzende Richter wollte sich nicht zu der Klage von Pietrzyk und Adams äußern. Ein Sprecher des Innenministeriums dagegen wies den Vorwurf zurück, der Verfassungsschutz halte im Ballstädt-Verfahren Informationen zurück. Dass die entsprechenden Unterlagen bislang noch nicht an das Landgericht übermittelt worden seien, liege daran, dass es noch rechtliche Fragen zu klären gebe. Der Verfassungsschutz sei dazu mit dem Landgericht „im Gespräch“. Die Protokolle würden zeitnah an das Gericht übersandt, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien.

Der Prozess soll am 20. Juli fortgesetzt werden.