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Mutter schuldunfähig: Suche nach totem Jungen in Werra erfolglos

Mutter schuldunfähig: Suche nach totem Jungen in Werra erfolglos

Wippe Werra Spielplatz
Symbolfoto Foto: Uwe Zucchi/dpa
  • Hat Mutter ihren Sohn bei Bad Salzungen in Werra gestoßen?
  • 35-Jährige nun für schuldunfähig erklärt – Verfahren eingestellt
  • Bisher keinerlei Anhaltspunkte bei Suche nach dem Jungen

Die Mutter, die verdächtigt wurde, ihren einjährigen Sohn im November in Bad Salzungen in die Werra gestoßen zu haben, ist für schuldunfähig erklärt worden. Die Ermittlungen gegen die 35-Jährige sind damit ohne Ergebnis und ohne Strafe eingestellt worden. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Meiningen auf Thüringen24-Anfrage mit.

Bad Salzungen: Was geschah am 7. November?

Ein Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die 35-Jährige zur Tatzeit unfähig war, das Unrecht ihres Tuns oder Unterlassens zu erkennen, so Jochen Grundler von der Staatsanwaltschaft. Man habe das Geschehen vom 7. November rekonstruiert und gehe davon aus, dass der Junge in die Werra gefallen ist. Was genau an diesem Tag passierte, ist jedoch nicht geklärt. Als man die Mutter später fand, machte sie einen extrem verwirrten Eindruck, was zu einem Tatverdacht führte. Doch ohne die Leiche des Jungen sei aus heutiger Sicht kein Tatgeschehen zweifelsfrei zu rekonstruieren, so Grundler.

Keine Wiederholungsgefahr bei der Mutter erwartet

Da die Mutter schuldunfähig ist, ist mit einer Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen die Mutter nicht zu rechnen. „Dazu müssten sich schon ganz neue Anhaltspunkte ergeben“, so Oberstaatsanwalt Grundler. Somit gehe die Frau straffrei aus. Eine Unterbringung der 35-Jährigen als Vorsichtsmaßnahme wurde nicht verfügt: „Dies geschieht nur, wenn von einer zur Tatzeit schuldunfähigen Person auch im Anschluss noch Gefahr ausgeht. Doch der Sachverständige hat die Mutter ausgiebig begutachtet und geht nicht von einer Wiederholung aus.“ Eine fehlende Wiederholungsgefahr bedeute aber nicht automatisch, dass der Frau damit auch eine Tat oder Tatbeteiligung nachgewiesen wurde, betont Grundler.

Polizei: Suche gleicht dem „Stochern im Nebel“

Indes ist die Suche nach den sterblichen Überresten des Jungen noch nicht abgeschlossen. Ende November hatten Kräfte der Polizei und Feuerwehr das letzte Mal den Uferbereich der Werra abgesucht – ohne Ergebnis. Neuere Suchaktionen werden jedoch ausgeschlossen, wie Fred Jäger von der Landespolizeiinspektion Suhl mitteilt: „Ohne Anhaltspunkte gibt es auch keine neue Maßnahme. Wir haben bisher nicht einmal Teile der Kleidung gefunden. Neuere Suchen wären wie Stochern im Nebel.“

November 2016: Suchaktion der Polizei bleibt erfolglos

Vermisster Junge in Fahndungsdatei aufgenommen

Der Körper des Kindes könnte sich bereits nicht mehr im Verantwortungsbereich der Suhler Polizei befinden, etwa weil er von der Strömung davongetrieben wurde. Für diesen Fall wurde das Geschehen in die Fahndungsdatei „Vermisste/Unbekannte/Tote“ aufgenommen. Dort würden offene Suchfälle, aber auch gefundene tote Körper oder Körperteile registriert. „Das gibt uns und den Kollegen eine Recherchemöglichkeit, um so Verbindungen zwischen den Fällen herzustellen“, so Polizeihauptkommissar Jäger.