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Seniorin brutal niedergestochen – Prozess um Familiendrama beginnt

Seniorin brutal niedergestochen – Prozess um Familiendrama beginnt

Ein Schild mit der Aufschrift
Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Eine Seniorin wird in Unterwellenborn brutal niedergestochen und stirbt, ihre 26-jährige Enkelin und die kleine Urenkelin werden lebensgefährlich verletzt. Angeklagt für die Taten ist der Mann der jungen Frau – sie wollte sich scheiden lassen.

Mit 60 Messerstichen soll der 36-Jährige die Großmutter seiner Frau getötet haben: Nach einem tödlichen Beziehungsdrama im vergangenen Dezember in Unterwellenborn (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) steht der mutmaßliche Täter ab Donnerstag (31. August) vor Gericht in Gera. Seine damals 26 Jahre alte Ehefrau, die getrennt von ihm lebte, sowie die gemeinsame Tochter soll der Mann mit Messerstichen schwer verletzt haben. Die Anklage geht von Mord und versuchtem Mord aus.

Todesdrohungen wegen Scheidung

Hintergrund der Bluttat soll die Absicht der Ehefrau des mutmaßlichen Täters gewesen sein, sich von ihrem Mann scheiden zu lassen. Deshalb war sie mit der damals gut fünf Monate alten Tochter aus- und in ein Mehrfamilienhaus gezogen, in dem auch ihre Großmutter lebte. Weil sie weder zur Rückkehr bereit gewesen sein und zudem dem Mann den Umgang mit dem Kind verweigert haben soll, soll der Beschuldigte sie mehrfach mit dem Tode bedroht haben.

Frau und Kind lebensbedrohlich verletzt

Am 20. Dezember soll der Mann zunächst in die Wohnung der Großmutter eingedrungen sein, um dort an den Schlüssel zur Wohnung seiner Frau zu kommen. Mit einem mitgebrachten Nageleisen schlug er der Anklage zufolge die 75-Jährige nieder, bevor er ihr die tödlichen Messerstiche zugefügt habe. Danach habe er die Tür der Wohnung seiner Frau eingetreten und sie gezwungen, ihm mit dem Kind im Arm nach draußen zu folgen. Vor Zeugen soll er dann im Streit auf Frau und Kind eingestochen haben – die beiden wurden lebensbedrohlich verletzt und konnten nur durch Notoperationen gerettet werden.

Nach der Tat war der Mann geflüchtet. Drei Tage später verhaftete ihn die Polizei auf einem Rastplatz an der Autobahn 3 bei Duisburg in Nordrhein-Westfalen. Das Landgericht Gera hat für das Verfahren zunächst Termine bis in den Oktober angesetzt.