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Fällt AfD-Politiker Brandner „Volksanwälte“-Werbung auf die Füße?

Fällt AfD-Politiker Brandner „Volksanwälte“-Werbung auf die Füße?

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Der AfD-Landtagsabgeordnete und AfD-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl 2017, Stephan Brandner. Foto: Bodo Schackow/dpa
  • Staatsanwaltschaft Gera stellt Verfahren gegen AfD-Politiker Stephan Brandner wegen der „Volksanwälte“-Plakate ein
  • Jusos prüfen Wiederaufnahme der Strafanzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Jena
  • Den Juristen und selbsternannten „Volksanwälten“ Stephan Brandner und Jürgen Pohl drohen möglicherweise auch Sanktionen durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen

Die Staatsanwaltschaft Gera wird keine Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Stephan Brandner wegen des „Volksanwälte“-Plakats aufnehmen. Dies bestätigte ein Sprecher der Justizzentrums am Mittwoch gegenüber Thüringen24. Doch während Brandner bereits von einer Falschbeschuldigung twittert, ist das strafrechtliche Verfahren gegen den Politiker noch nicht endgültig abgeschlossen. Und auch berufliche Konsequenzen könnten dem in Gera praktizierenden Rechtsanwalt jetzt drohen. Das gleiche gilt auch für den AfD-Politiker Jürgen Pohl, der als Anwalt in Mühlhausen tätig ist.

Strafanzeigen wegen Führens eines ausländischen Titels

Mehrere Strafanzeigen waren zuvor bei der Staatsanwaltschaft in der Otto-Dix-Stadt eingegangen. Sie richteten sich wegen eines Werbeplakats gegen Stephan Brandner und Jürgen Pohl, die Thüringer AfD-Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl. Beide Politiker, die vom Beruf auch Anwalt sind, bezeichnen sich dort und im Internet als „Volksanwälte“. Da es das gleichnamige Amt jedoch in Österreich gibt, erstatteten unter anderem die Jusos Erfurt Anzeige.

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Brandner twittert von Falschbeschuldigung durch die Jusos

„Das Verhalten von Stephan Brandner ist nicht strafbar, es erfüllt keinen Straftatbestand und deswegen werden wir keine Ermittlungen aufnehmen“, begründete ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera am Mittwoch die Entscheidung. Für Stephan Brandner kam das einem Freispruch gleich. Aus Justizkreisen äußerte sich jedoch ein Insider gegenüber Thüringen24, dass die Entscheidung des Staatsanwalts mindestens diskutabel sei. Sowohl, ob der „Volksanwalt“ vom Paragraphen 132a Strafgesetzbuch erfasst sei, als auch, ob die Werbung tatsächlich als „Führen des Titels“ subsummiert werden kann, hält der Insider für möglich.

Strafanzeige kann in Jena erneut geprüft werden

Tatsächlich gibt es für die Antragsteller der Strafanzeige eine Möglichkeit, Beschwerde gegen die sogenannte Einstellungsverfügung ihrer Anzeige einzulegen. Am Mittwochabend beraten die Jusos in Erfurt auf einer Sitzung, ob sie diese Möglichkeit wahrnehmen. Dann würde sich die Generalstaatsanwaltschaft Jena erneut mit der Anzeige befassen müssen.

Rechtsanwaltskammer prüft Vorgehen gegen AfD-Juristen

Doch nicht nur in strafrechtlicher, auch in personalrechtlicher Hinsicht ist für die AfD-Politiker und Juristen Pohl und Brandner die Sache noch nicht ausgestanden. Auf Anfrage von Thüringen24 heißt es von der Rechtsanwaltskammer Thüringen, dass man die Medienberichte um das Werbeplakat und die Strafanzeigen zur Kenntnis genommen habe und daher ein Verfahren von Amts wegen prüfe. Wie der Streit um die „Volksanwälte“ zu beurteilen sei, „ist eine ganz schwierige Sache“, betont Jan Helge Kestel, Präsident der Rechtsanwaltskammer Thüringen, am Mittwoch gegenüber Thüringen24. Nähere Details könne er aber nicht benennen, da er nach der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Verschwiegenheit bezüglich der Personalakten verpflichtet ist.

Steht Brandner und Pohl eine Vorladung bevor?

Das Verfahren der Prüfung erklärt Jan Helge Kestel folgendermaßen: „Zuerst findet eine Vorprüfung statt. Wenn die zu dem Ergebnis kommt, dass am Vorwurf etwas dran sein könnte, dann werden die Kollegen angehört und können sich zum Vorwurf des Berufrechtsverstoßes äußern. Diese Stellungnahme geht dann an die zuständige Abteilung im Vorstand. Und diese beschließt dann, ob berufsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden oder das Verfahren eingestellt wird“, so der Präsident der Rechtsanwaltskammer Thüringen.

Sanktionen reichen bis zum Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft

Und was, wenn sich nach eindringlicher Prüfung die Vorwürfe gegen Pohl und Brandner bestätigen? „In minderschweren Fällen, wird dann eine Rüge in der Personalakte des Anwalts vermerkt“, erklärt Kammer-Präsident Kestel. „In schwerwiegenden Fällen wird das ganze nicht strafrechtlich, sondern berufsrechtlich an die Generalanwaltschaft übergeben“, so Kestel. Dann drohen entweder Geldbuße, ein Tätigkeitsverbot oder sogar im Extremfall der Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft. Bevor es zu einer Geldbuße kommt, könnte aber auch eine Warnung oder ein Verweis ausgesprochen werden.

Werbung „nicht marktschreierisch“ und mit „gebotener Zurückhaltung“

Ist Werbung nicht für Rechtsanwälte generell verboten? „Nein, das stimmt so in der Absolutheit nicht. Anwälte dürfen werben, auch wenn das früher eher restriktiv gehandhabt wurde. Es muss aber in sachlicher und nicht in marktschreierischer Weise geschehen mit der gebotenen Zurückhaltung“, so Jan Helge Kestel.

Ist das „Volksanwälte“-Plakat wettbewerbsverzerrend?

Unklar ist, ob andere Rechtsanwälte bereits geprüft haben, ob mit der „Volksanwälte“-Werbung nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird und das prominente Plakat nicht eine Marktverzerrung verursache. Der AfD-Politiker Stephan Brandner war für eine Stellungnahme diesbezüglich nicht zu erreichen.