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Betrug in Eisenberg? Neue Anklage gegen Ex-Bürgermeister Lippert

Betrug in Eisenberg? Neue Anklage gegen Ex-Bürgermeister Lippert

Ingo Lippert und Andreas Kreysa
Der Eisenberger Bürgermeister Ingo Lippert (links) mit seinem Rechtsbeistand Andreas Kreysa aus Erfurt (Archiv). Foto: Friedhelm Berger

Die Staatsanwaltschaft Gera hat eine neue öffentliche Klage gegen den vorläufig aus dem Amt entfernten Eisenberger Bürgermeister Ingo Lippert (SPD) erhoben. Und bei Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt. Der Vorwurf: „Subventionsbetrug in zwei tatmehrheitlichen Fällen.“ Der Prozess soll vor einem Strafrichter für Wirtschaftsstrafsachen beim Amtsgericht Gera geführt werden. Ein Termin steht noch nicht fest.

Es geht um Fördermittel von insgesamt 472.656,51 Euro und den Umbau der Robertsmühle zu einem touristischen Anziehungspunkt im Eisenberger Mühltal. Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte Lippert als Vertreter der Stadt Eisenberg am 26. März 2009 beim Amt für Landesentwicklung und Flurneuerung in Gera Fördermittel für das Mühlen-Objekt beantragt. Dabei soll dem Beschuldigten schon bei Antragstellung bewusst gewesen sein, dass das Objekt nicht für die gesamte Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren für den Förderzweck vollumfänglich zur Verfügung stehen würde.

Denn Lippert – so die weiteren Ermittlungen – habe als hauptamtlicher Bürgermeister bereits im Jahr 2004 einen Vertrag mit der Mühlen-Eigentümerin geschlossen. In diesem habe sich die Stadt Eisenberg ab 1. Januar 2017 verpflichtet, das zweite Obergeschoss und das Dachgeschoss der Immobilie sowie weitere Nebenflächen zur privaten Nutzung zu überlassen.

Fördergelder für die Robertsmühle

Die Förderung wurde bewilligt und in zwei Teilen gezahlt: Die erste Zahlung in Höhe von 40.770,42 Euro erfolgte am 25. Oktober 2010. Der zweite in Höhe von 250.207,34 Euro am 30.November 2011.

Am 29. Oktober 2009 stellte der Beschuldigte zwei weitere Förderanträge für die Robertsmühle. Auch bei diesen Anträgen soll Lippert nicht angegeben haben, dass aufgrund des Vertrages mit der Eigentümerin nur ein Teil des Objektes für den Förderzweck zur Verfügung stehen würde.

Vorwurf: Subventionsbetrug

Am 9. Juli 2012 wurden 130.963,25 Euro ausgezahlt. Am 24.November 2010 floss ein Betrag von 50.715,50 Euro. Mit sämtlichen Zuwendungsbescheiden war laut Anklagebehörde ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Bewilligung für die Subventionen widerrufen werden, wenn das geförderte Objekt nicht mehr dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet werden würde.

Der Subventionsgeber forderte die Zuwendungen – so die weiteren Ermittlungen – nicht zurück, da die Stadt Eisenberg mit der Eigentümerin der Mühle am 22. Mai 2015 einen neuen Vertrag abschloss. In diesem Abänderungsvertrag soll der Beginn der Eigennutzung derart verschoben worden sein, dass das Förderobjekt im Zeitraum der Zweckbindungsfrist vollumfänglich zur Verfügung steht. Für die zeitliche Verschiebung des Nutzungsrechts soll sich die Stadt Eisenberg gegenüber der Mühlen-Eigentümerin zur Zahlung eines Betrages von 154.886,21 Euro verpflichtet haben.

Verteidiger von Ingo Lippert: „Dazu sage ich nichts“

Die neue Anklage gegen Ingo Lippert wird unter dem Aktenzeichen 730 Js 4246/15 geführt. Subventionsbetrug (§ 264 StGB) wird laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Andreas Kreysa – ehemals Vorsitzender Richter am Landgericht Erfurt und heute Fachanwalt für Strafrecht – wollte sich als Verteidiger von Ingo Lippert nicht zu der neuen Anklage äußern. Auf Nachfrage sagte er lediglich: „Dazu sage ich nichts.“

Bürgermeister seit 2015 des Amtes enthoben

Lippert ist bereits seit dem 29. Juni 2015 vorläufig seines Amtes enthoben. Am 3. Mai vergangenen Jahres wurde er wegen anderer mutmaßlicher Straftaten vom Landgericht Gera wegen Untreue und Betrug im Amt zu einer Geldstrafe von 20.100 Euro (300 Tagessätze à 67 Euro) verurteilt.

Untreue-Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da der Kommunalpolitiker Revision beim Thüringer Oberlandesgericht eingelegt hat. Sprecherin Sonja Friebertshäuser: „Das Verfahren befindet sich noch in Bearbeitung durch den Strafsenat. Wann eine Entscheidung ergehen wird und ob diese im Beschlussweg oder nach Verhandlung erfolgen wird, ist noch nicht abzusehen.“