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Vermieter erstochen: Auch der Verteidiger will Haft für Angeklagten

Vermieter erstochen: Auch der Verteidiger will Haft für Angeklagten

Mann bei Messerangriff in Wolkramshausen / Wernrode getötet
Im Wolkramshausener Ortsteil Wernrode wurde im September 2016 ein 42 Jahre alter Mann bei einem Messerangriff getötet. Foto: Kathleen Sturm / dpa

Im Prozess um einen tödlichen Mietstreit im Kreis Nordhausen gehen die Strafanträge weit auseinander. Das Landgericht will Anfang Februar entscheiden.

Im Prozess um eine tödliche Messerattacke auf einen Vermieter in Wolkramshausen (Landkreis Nordhausen) hat der Verteidiger des 38 Jahre alten Angeklagten siebeneinhalb Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. „Mein Mandant hat sich durch den nächtlichen Besuch der Vermieter bedroht gefühlt und rotgesehen“, sagte Verteidiger Marko Siebold am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Mühlhausen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im September 2016 seinen Vermieter getötet und dessen Ehefrau lebensbedrohlich verletzt zu haben.

Mietstreit in Wolkramshausen endet tödlich – Fotos vom Tatort:

Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern längere Haft

Hintergrund war ein Streit um ausstehende Mietzahlungen. Die Staatsanwältin hatte eine deutlich höhere Strafe gefordert – elfeinhalb Jahre Haft und Unterbringung im Maßregelvollzug. Die beiden Nebenkläger, die die Interessen der Witwe, der Mutter und der Schwester des Todesopfers vertreten, hatten auf lebenslange Haft plädiert.

Mieter soll provoziert haben

Der Verteidiger sprach am Montag von einer Provokation, die vom später Getöteten und dessen Ehefrau ausgegangen sei, die sich genervt fühlten und den Mieter loswerden wollten. Dieser habe aus Wut und Zorn zum Messer gegriffen und sei auf den 42-jährigen Vermieter losgegangen. „Unstrittig hat er ihn mit zwei Messerstichen in den Rücken getötet“, sagte Siebold. Die Unterbringung im Maßregelvollzug sei geboten.

Frau im Gerangel verletzt?

Zweifel meldete der Anwalt bei der Bewertung der Messerattacke auf die Ehefrau an. Diese könne auch schon im Gerangel direkt in der Wohnung passiert sein und sei dann nicht zu bestrafen.

Baldiges Urteil erwartet

Der Angeklagte bedauerte vor dem Landgericht die Tat. „Es tut mir leid“, lauteten die vier letzten Worten des Angeklagten im Strafprozess. Das Urteil soll am 8. Februar 2018 verkündet werden.