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Erstochen und verbrannt – Entschädigung statt Handschellen

Erstochen und verbrannt – Entschädigung statt Handschellen

Gefängnis
Foto: Anna Jank

Ein 44-Jähriger soll einen Bekannten in Schlotheim erstochen haben. Die Anklage stützte sich in dem Prozess vor dem Landgericht Mühlhausen auf Indizien. Am Ende kann der Mann nach fast 450 Hafttagen den Saal als freier Mann verlassen.

Das Landgericht Mühlhausen hat einen 44 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Es sei kein ausreichender Tatnachweis gelungen, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Funke am Freitag in der Urteilsverkündung. Die Richter folgten dem Antrag des Verteidigers, der ebenfalls aus Mangel an Beweisen einen Freispruch gefordert hatte.

Trotz DNA zu viele Zweifel an Schuld

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte zehn Jahre Haft beantragt. Sie war überzeugt, dass der Mann einen 59-Jährigen im Dezember 2016 in Schlotheim (Unstrut-Hainich-Kreis) mit Messerstichen getötet und anschließend zur Vertuschung der Tat die Wohnung in Brand gesteckt hat. Mehrere Indizien sprächen für die Täterschaft, darunter eine am Tatort gefundene Zigarette mit DNA-Spuren des Angeklagten.

Täter war zu Mitternacht in Wohnung des Opfers

Für das Gericht stellte sich die Tatnacht anders da: Kurz vor Mitternacht sei eine unbekannte Person mit in der Wohnung des Getöteten gewesen. An der Annahme, dass es sich bei ihr um den Angeklagten handelte, gebe es zu viele Zweifel, heißt es im Urteil. Die Zigarette habe schon vor der Tat dort gelegen haben können.

Ex-Partnerin des Angeklagten unglaubwürdig

Auch sei in der Wohnung keine vom Angeklagten stammende Blutspur gefunden worden. Zudem seien belastende Zeugenaussagen der Noch-Ehefrau des Angeklagten unglaubwürdig gewesen. Eine Schnittwunde am Unterarm des 44-Jährigen, die von der Staatsanwaltschaft als Kampfspur interpretiert wurde, könne er sich selbst zugefügt haben.

Angeklagter schwieg bis zum Schluss

Der aus Südthüringen stammende Angeklagte hatte im Prozess fast durchweg geschwiegen. Nur in seinem letzten Wort sagte er, dass er mit dem Tod des Opfers nichts zu tun habe. Noch während der Urteilsverkündung wurden ihm die Handschellen abgenommen. Nach dem Freispruch kann er auf rund 11.000 Euro Entschädigung hoffen, die ihm laut Urteil für die Zeit in Untersuchungshaft zustehen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.